Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Meine Person hätte eine Interessante Frage zu dem Thema Grundgesetz und UN Menschenrechtscharta. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich meinen Beitrag in dem richtigen Theard eingebracht habe, bitte ich um Entschuldigung wenn dieser Beitrag in einen anderen Fachrichtungsbereich besser aufgehoben wäre. Meine Person ist neulich über eine Situation informiert wurden, die meines Erachtens sich sehr schmal an den Grenzen des Grundgesetzes und auch der UN Menschenrechtscharta, )diese unter anderem von der Bundesrepublik mit unterschreiben wurden )bewegt. In dem Fall. geht es um Jugendliche Arbeits oder Ausbildungsplatzsuchende ( bin mir nicht genau sicher um welche Bezugsgruppe es sich hier handelt) die an einer Maßnahme teilnehmen diese das Ziel verfolgt Jugendlichen eine Ausbildungsstelle zu beschaffen. Die betroffenen Personen werden dabei von Sozialpädagogen unterstützt. Durch Vermittlung von Praktikumsplätzen soll den Jugendlichen eine Integrationsmöglichkeit in die Arbeitswelt gegeben werden. Jedoch soll meines Wissens auch auf die Jugendlichen dabei Druck ausgelöst werden. Dies geht sogar soweit, dass den Jugendlichen kein Recht auf eine freie Berufswahl gegen wird, unter anderem soll sogar unter Druck von ,,Sanktionen eine Vermittlung in bestimmen weniger populären berufen zu gewährleisten. Ich sehe hierbei ein großes juristisches Problem, da dies unter anderem meiner Meinung nach gegen folgende Gesetze und internationale Rechte verstößt: Artikel 23 der UN Menschenrechtscharta, Artikel 12 GG verstößt. Den Straftatbestand der Nötigung sehe ich auf Grund der Druckausübung durch Sanktionen, selbst bei Jugendlichen ohne Leistungen (Arbeitslosengeld) gemäß § 240 StGB für erfüllt. Da es mich wundert, dass es noch nie ein Ermittlungsverfahren wegen diesesen Vorfällen gab, wollte ich mal nachfragen wie diese Sache andere Juristen, Jurastunden oder Interessierte sehen. Auf bedarf würde ich meine Entscheidungen selbstverständlich auch ausreichend begründen. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Das kommt wohl ganz auf die genauen Umstaende an und geht aus der Schilderung nicht hervor. Was sind beispielsweise Sanktionen? Es koennte ja beispielsweise sein, dass die Ergreifung eines weniger beliebten Berufes durch Zahlungen belohnt wird, die anderenfalls wegfallen. Von den Betroffenen wuerde das dann durchaus als Sanktion angesehen werden, obwohl es eigentlich keine ist. Also waere es erst einmal noetig, die Gesamtumstaende zu kennen, um die Sache zu bewerten. |
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| AW: Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Außer in Bayern: Da gibt es die Popularklage schon.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Domingo......Remby sagte ja auch DEUTSCHES Rechtsystem. Wer hat von Bayern gesprochen?
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Frage zu Menschenrechten und Artikeln des GG Aua! Du hast mich voll erwischt *lach*
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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