Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich B möchte eine Ausweiskopie und die Bankdaten. Nachdem das Geld bei A ist, soll das Fahrzeug von einem Transportunternehmen abgeholt werden. Gibt es irgendwas zu beachten wegen des Auslandsbezugs? |
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| AW: Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich Fahrzeug abmelden und der Versicherung enstprechend mitteilen. Deutsches Recht im Kaufvertrag vereinbaren und wie unter Privatleuten ueblich die Gewaehrleistungsansprueche ausschliessen. Wenn moeglich als als Uebergabe definieren, wenn das KFZ vom Hof des Verkaeufers auf den Transporter rollt, um moegliche Verwicklungen bezueglich Transportschaeden ausschliessen zu koennen. Wenn der Kaeufer das Fahrzeug nicht selbst gesehen hat, mach es vielleicht sinn, den Zustand des Fahrzeug vor Auslieferung genau festzuhalten (Vielleicht doch noch mal beim ADAC fuer ein "Gebrauchtwagengutachten" vorbeifahren?) Zumindest wuerde ich, nachdem das Fahrzeug aufgeladen wurde, sehr genaue Fotos vom Zustand des Wagens machen. mfg Bang Olafson |
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| AW: Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich ... achso.. wenn das Fahrzeug juenger als 6 Monate ist und / oder (errm.. nicht ganz sicher hier) weniger als 6000 km (ich glaube, es waren 6000) drauf hat, gilt es noch als Neuwagen... Damit gibts eine MWSt-Erstattung in Deutschland und TVA muss in Frankreich gezahlt werden Hier also aufpassen dass man alles richtig macht ![]() mfg Bang Olafson |
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| AW: Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich Hmm bin nun auf den § 812 Gedanken gekommen. Was ist, wenn das Konto nicht ganz koscher ist und z.B. irgendwie geplundert wird... Online Bankdaten ausspähen oder so... dann hätte doch der, dessen Konto "geplündert" würde, also von dem Konto, von dem das Geld überwiesen wurde, einen Anspruch aus 812, oder? Oder soll ich hierfür nen neuen Beitrag machen? |
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| AW: Fahrzeugverkauft von Deutschland nach Frankreich Gericht: OLG Köln Entscheidungsdatum: 31.05.1996 Aktenzeichen: 2 U 18/96 Dokumenttyp: Beschluß Habe die Antwort nun selber gefunden ![]() Lag mit meinem Gedanken garnicht so fern... leider |
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