
15.11.2011, 02:02
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| Boardneuling | | Registriert seit: Nov 2011
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| Europäischer Haftbefehl Wie Verhält sich der Europäische Haftbefehl im Verhältnis zu Staaten die nicht der EU angehören wie zum Beispiel der Schweiz, Kroatien oder Norwegen. Wie verhält sich der Haftbefehl wenn eines dieser "Nicht-EU-Staaten" einen europäischen Haftbefehl erlässt. Es heisst doch eigentlich, dass ein europäischer Haftbefehl nur innerhalb der europäischen Union vollstreckbar ist, oder stimmt das nicht? Kann ein von der Schweiz ausgestellter Haftbefehl von z.B. der Schweiz in z.B. Spanien gleich vollstreckt werden, wie wenn z.B. ein EU Staat wie Deutschland oder Italien den EU Haftbefehl erlassen hätte? |