Dies ist eine Diskussion zu Erbe aus Italien einklagbar? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Erbe aus Italien einklagbar? Folgende ausgedachte Situation: 1966 würde ein Junge in Mannheim geboren werden. Mutter ist eine dort beheimatete Frau und der Vater wäre Italiener. Er erkennt die Vaterschaft an und hat zu dem Zeitpunkt bereits 2 Kinder mit seiner Ehefrau in Italien. Nach einem Jahr kehrt er nach Italien zurück und ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr zu sehen oder hören. Nun würde durch private Recherchen ermittelt werden, dass der leibliche Vater 2007 verstoben sei und eine Frau+3 Kinder dort hinterlassen hat. Es wäre Eigentum vorhanden. 1. Wäre der deutsche Sohn erbberechtigt? 2. Ist das Erbe/Pflichtteil einklagbar? 3. Welcher Przeßweg wäre der richtige? Beste Grüße |
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