Dies ist eine Diskussion zu Englisches Erbrecht innerhalb des Forums Internationales Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Englisches Erbrecht folgende Situation stelle ich mir vor: Ein Mann verstirbt. Er war Engländer und lebte in England, er lebte in einer eheähnlichen Gemeinschaft und hatte einen minderjährigen Sohn aus einer geschiedenen Ehe. Ferner leben noch seine Eltern und ein Bruder in Deutschland. An Nachlaß hinterlässt er vermutlich Schulden. Die geschiedene Ehefrau möchte aus Angst vor Schulden das Erbe für Ihren Sohn ausschlagen. Kann sie das ? Kann jeder der verbleibenden Verwandten das Erbe ausschlagen ? Wer muß letztendlich für die Schulden aufkommen ? Wie ist die bürokratische Vorgehensweise ? Für klärende Worte zu dieser Situation wäre ich sehr dankbar ! Clueless |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Englisches Erbrecht | Erbrecht | 08.07.2011 10:59 |
| englisches Arbeitszeugnis | Arbeitsrecht | 27.03.2010 01:51 |
| Englisches Produkt-Garantieverlust | Europarecht | 20.11.2009 08:03 |
| Englisches Jurastudium anrechnen | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 17.06.2009 12:11 |
| Sat-Empfang für Englisches Fernsehen auf den Dach? | Mietrecht | 26.04.2007 09:50 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios