
23.03.2007, 12:14
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Eir läßt man einen Deutschen Titel im Ausland anerkennen? Was wenn es im Ausland eine Hallo zusammen,
Frau A (Deutsche) und Mann B (Italiener) haben in Deutschland geheiratet. Sie haben 2 Kinder. Bei der Trennung lebten sie in Italien. Wie es dort üblich ist würden sie bei der Trennung einen Trennungsvertrag aufsetzen. Dieser würde bei dem dortigen Gericht eingereicht werden nachdem er bei einem Anwalt Unterschrieben wurde. Vor der Verhandlung zieht Frau A mit den Kindern nach Deutschland. Mit dem Einverständniss von Mann B. Dort erfährt sie durch diesen Vertrag nach deutschem Recht keinen anspruch auf Sozialleistunden hätte. Sie würde Mann B um eine Abänderung bitten auf die er nicht eingeht. Dadurch käme es nicht zu der Verhandlung. Frau A bekommt in Deutschland das alleinige Sorgerecht, Mann B zahlt keinen Unterhalt, ruft selten an und beschimpft die Kinder und Frau A.
Nachdem Frau A und die Kinder 2 1/2 Jahre in Deutschland wohnen wird sie von Mann B zivilrechtlich angezeigt um den Vertrag zu bestätigen. Darin ginge es u.a. das gemeinsame Sorgerecht.
Nehmen wir mal an das der Vertrag bestätigt würde.....welches Sorgerecht wäre dann das "Aktuelle"? Das deutsche Urteil welches 2 Jahre vor der Vertragsbestätigung gefällt wurde oder das italienische das ein halbes Jahr vorher in Italien bei Gericht eingereicht aber nicht bestätigt wurde? |