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Eintreibung ausstehender Gelder in UK

Dies ist eine Diskussion zu Eintreibung ausstehender Gelder in UK innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 21:49
alx alx ist offline
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Lightbulb Eintreibung ausstehender Gelder in UK

Wer kann mir mit Informationen oder Referenzen bzgl. der rechtlichen Grundlagen von Mahnschreiben und der Eintreibung ausstehender Gelder in England helfen?

Hintergrund meiner Anfrage ist: eine Grosshandelfirma aus Manchester, hat unsere Firma im 07.2007 Ware verkauft. Nach dem wir diese Ware zum Hersteller zur Aufbereitung/Erneuerung geschickt haben stellte es sich heraus das die Ware als gestohlen gemeldet ist, schon seit 2005. Nachdem meine monatelangen Versuche, die Angelegenheit gütlich zu regeln, regelmäßig ins Lehre laufen, erwäge ich mittlerweile rechtliche Schritte einzuleiten. Zumindest will ich in einem ersten Schritt rechtlich relevante Mahnschreiben versenden, um mir alle weiteren Optionen offenzuhalten.

Über jegliche Hinweise und Informationen (wie z.B. Internetsites mit verläßlichen und allgemeinverständlichen Informationen über das englische Inkasso-Recht, aber auch Formschreiben oder Hinweise auf erschwingliche Inkasso-Unternehmen in England, die auch schon bei kleinen Summen arbeiten) wäre ich sehr dankbar.

P.S. haben Sie einen besseren Vorschlag?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 18:44
alx alx ist offline
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AW: Eintreibung ausstehender Gelder in UK


" danke für wertvolle tips "

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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 18:19
Boardneuling
 
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AW: Eintreibung ausstehender Gelder in UK

hallo,

hier darf man die fälle nicht auf sich beziehen, sonder muß umformulieren auf die form, was wäre wenn nehmen wir mal an.....

lg^^
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 07:41
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AW: Eintreibung ausstehender Gelder in UK

Zitat:
Zitat von alx

" danke für wertvolle tips "

Stichwort "wertvoll". Es handelt sich hier nicht um eine Wohltätigkeitsorganisation für geizige Unternehmen. Wer wertvolle Tips will, fragt einen RA, der sein Geld wert ist.
Hier werden Rechtsfragen erörtert, auch solche, die man ggf. im Alttag/Geschäftsleben praktisch nutzen kann. Die Erörterung findet aber immer auf rein theoretischer Ebene statt, da wir, wenn wir konkrete Rechtsfällle diskutieren würden, zu leicht uns dem Vorwurf aussetzen könnten, Rechtsberatung zu betreiben und das ist verboten (nebenbei auch nicht gewollt, da viele von uns hier ihren Lebensunterhalt mit rechtsberatung verdienen und sich so selbst das wasser abgraben würden...)

Alles in allem auch hier wieder festzustellen: Die Einstellung, die in allen Schichten der Gesellschaft zu finden ist, daß, wo jemand großzügig etwas kostenfrei anbietet, sofort eine "ich habe einen Anspruch und bin erbost, wenn ich nichts bekomme" Haltung erzeugt wird, finde ich immer wieder erschreckend.
Woher kommt das?
Und warum sind das immer Leute, die ihrerseits wahrscheinlich nichtmal morgens die Bettdecke hochheben um Ihre Nachtpfü***** rauszulassen, wenn sie nicht dafür bezahlt werden....
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #5 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 08:01
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AW: Eintreibung ausstehender Gelder in UK

Zitat:
Zitat von RATom
Und warum sind das immer Leute, die ihrerseits wahrscheinlich nichtmal morgens die Bettdecke hochheben um Ihre Nachtpfü***** rauszulassen, wenn sie nicht dafür bezahlt werden....
Weil meist zwei Dinge zusammenkommen müssen, um sich so zu verhalten: ausgeprägter Egoismus und ein latent aggressiver Charakter.

"The world is your oyster!"
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 20.05.2008, 16:20
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AW: Eintreibung ausstehender Gelder in UK

Ich koennte noch ein "Google dir einen... " hinzufuegen..

Mit "debt collection UK" kommt man schon recht weit.
Darueber hinaus wuerde ich das nicht aus .de heraus angehen, sondern nach Ruecksprache mit einem Anwalt in .de direkt aus .uk heraus betreiben.
Da entstehen allerdings natuerlich erst mal Kosten..

mfg

Bang Olafson
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