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Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 05:05
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Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,
ist es möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft dazu zu nutzen, um in ein Land einzureisen, wo einem bereits ein Einreiseverbot erteilt wurde?
Bzw. lässt sich das Einreiseverbot mit einer zweiten Nationalität überhaupt umgehen?
Und wo finde ich die entsprechenden Gesetze dazu?
danke
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 14:33
V.I.P.
 
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Hallo,
ist es möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft dazu zu nutzen, um in ein Land einzureisen, wo einem bereits ein Einreiseverbot erteilt wurde?
Das kommt auf die Rechtslage im jeweiligen Land an.

In Deutschland wäre es nicht möglich, einem Menschen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland zu untersagen.

In den meisten anderen Staaten dieser Welt ist das meines Wissen genauso, bei bestimmten Regimen mag das aber anders gehandhabt werden. Wobei man dann ja meistens eher schnell bei der Hand ist, den mißliebigen Bürgern kurzerhand die Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Zitat:
Bzw. lässt sich das Einreiseverbot mit einer zweiten Nationalität überhaupt umgehen?
Ich bezweifle stark, daß es einem gelingen wird, die Staatsangehörigkeit eines Staates zu erwerben, der ein Einreiseverbot gegen einen erlassen hat...

Und umgekehrt bezweifle ich, daß es möglich ist, einem Bürger das Betreten seines eigenen Landes zu verbieten. (Bestimmte Regime ausgenommen... siehe oben.)

Zitat:
Und wo finde ich die entsprechenden Gesetze dazu?
Für Deutschland?

Grundgesetz, Artikel 11 und 16

Außerdem ggf. noch Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das genauer definiert, wie man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt (durch Geburt bzw. Einbürgerung).

Aber wenn man deutscher Staatsangehöriger ist, braucht einen dieses Gesetz nicht mehr interessieren. Ein Deutscher ist ein Deutscher ist ein Deutscher - mit allen Rechten und Pflichten, die das so mit sich bringt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 16:53
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Hi,
ich weiß zwar nicht wie Du darauf kommst, aber es ging mir nicht um Deutschland und auch nicht um die Nationalität des Landes mit dem Einreiseverbot, sondern um ein drittes -von den beiden Nationalitäten unabhängiges- Land, aus dem man beispielsweise mit einem Verbot erneuter Einreise ausgewiesen wurde und möchte aber wieder rein.
Geht das dann wenn man zwei Pässe hat, den anderen "sauberen" Pass für eine erneute Einreise zu nutzen?
Es geht mir also um die Relation strafrechtlicher Verfolgung zur Nationalität, ob da evtl. irgendeine Form von Immunität existiert bzw. wo finde ich etwas darüber in den Gesetzen?
Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 12:24
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,
kein Experte bzw. Jurastudent hier, der mir zumindest ein paar Quellen nennen kann wo ich etwas konkretes darüber erfahren kann?
Was ich eigentlich wissen möchte ist, ob man mit seiner zweiten Nationalität, in ein fremdes Land wieder problemlos einreisen darf, d.h. juristisch gesehen eine völlig andere Person darstellt.
Kennt sich hier gar niemand aus mit diesem Thema oder ist meine frage nicht eindeutig genug formuliert oder gibt es überhaupt keine eindeutigen Antworten darauf?
Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 12:45
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Nein, das ist völliger Unsinn. Man bleibt dieselbe Person, egal wieviele Staatsbürgerschaften man hat. Das dürfte keine Rechtsordnung dieser Welt anders sehen.

Glaubst du ernsthaft, dass ein derart billiger Taschenspielertrick irgendwelche Auswirkungen hat?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 13:26
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Das dürfte keine Rechtsordnung dieser Welt anders sehen.
Das ist mir schon klar und ist zwar logisch, aber ich weiß nicht ob die Gesetze nicht doch manchmal ungenau sind.
Es ist vermutlich sogar so, dass bei der Grenzkontrolle nicht einmal die Personendaten mit anderen Nationalitäten verglichen werden, so dass man problemlos auch bei bestehendem Einreiseverbot einreisen kann.
Wie sieht es z.b. mit Auslieferungsrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft aus?
Wird ein Deutscher aus Deutschland immer sofort in das Land seiner zweiten Staatsbürgerschaft ausgeliefert?

Zitat:
Glaubst du ernsthaft, dass ein derart billiger Taschenspielertrick irgendwelche Auswirkungen hat?
Was meinst du hier eigentlich mit Auswirkungen bzw. welche Auswirkungen erwartest du mit dieser etwas seltsam formulierten Frage?


Letztendlich hast du mir aber auch keine Quellen zu meiner Fragestellung gennant, gibt es also keine ausformulierten allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich Nationalität im Zusammenhang mit rechtlicher Belangbarkeit?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 13:46
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Das ist mir schon klar und ist zwar logisch, aber ich weiß nicht ob die Gesetze nicht doch manchmal ungenau sind.
Hängt vom Land ab. Nicht jede Rechtsordnung nimmt die Buchstaben des Gesetzes so ernst, wie man das in Mitteleuropa gemeinhin tut. Woanders wird dann halt doch auch mal mehr vom Ergebnis her gedacht...

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Es ist vermutlich sogar so, dass bei der Grenzkontrolle nicht einmal die Personendaten mit anderen Nationalitäten verglichen werden, so dass man problemlos auch bei bestehendem Einreiseverbot einreisen kann.
Kann, muss aber nicht. Wenn man das riskieren möchte...die Identität ändert sich ja eindeutig nicht. Ich kann mir im Zeitalter von Computern nicht vorstellen, dass Datenbanken so schlecht programmiert sind, dass sie als Identifikationsmerkmal eine Staatsbürgerschaft annehmen, wenn es doch eindeutigere und v.a. unveränderbare Merkmale gibt.

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Wie sieht es z.b. mit Auslieferungsrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft aus?
Wird ein Deutscher aus Deutschland immer sofort in das Land seiner zweiten Staatsbürgerschaft ausgeliefert?
Deutsche, unabhängig von einer weiteren Staatsbürgerschaft, werden grds. nicht an das Ausland ausgeliefert, Art. 16 II GG.

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Letztendlich hast du mir aber auch keine Quellen zu meiner Fragestellung gennant, gibt es also keine ausformulierten allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich Nationalität im Zusammenhang mit rechtlicher Belangbarkeit?
Hängt auch vom Land ab. Die Strafbarkeit von Auslandsstraftaten und der Geltungsbereich Deutschen Strafrechts sind in Deutschland bspw. in den ersten §§ des StGB geregelt. Immunität vor Strafverfolgung gibt es aber nur bei Diplomaten, die ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 14:24
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Das ist mir schon klar und ist zwar logisch
Warum fragst du dann?

Zitat:
Es ist vermutlich sogar so, dass bei der Grenzkontrolle nicht einmal die Personendaten mit anderen Nationalitäten verglichen werden, so dass man problemlos auch bei bestehendem Einreiseverbot einreisen kann.
Natürlich kann das gut sein. Evtl. reicht es auch aus, den Grenzbeamten zu bestechen. Aber es geht dir doch nicht um die tatsächliche Möglichkeit, sondern um die rechtliche.

Zitat:
Wie sieht es z.b. mit Auslieferungsrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft aus?
Wird ein Deutscher aus Deutschland immer sofort in das Land seiner zweiten Staatsbürgerschaft ausgeliefert?
Deutsche werden nur im Rahmen des Art. 16 GG ausgeliefert.
Zitat:
Letztendlich hast du mir aber auch keine Quellen zu meiner Fragestellung gennant, gibt es also keine ausformulierten allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich Nationalität im Zusammenhang mit rechtlicher Belangbarkeit?
Wenn dir meine Antwort nicht reicht, dann recherchier selbst und finde die Quellen, die du möchtest.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 14:24
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von §007 Beitrag anzeigen
Hi,
ich weiß zwar nicht wie Du darauf kommst
Weil es sich um ein deutsches Jura-Forum handelt, in dem wir uns hier befinden...?

Zitat:
aber es ging mir nicht um Deutschland und auch nicht um die Nationalität des Landes mit dem Einreiseverbot, sondern um ein drittes -von den beiden Nationalitäten unabhängiges- Land, aus dem man beispielsweise mit einem Verbot erneuter Einreise ausgewiesen wurde und möchte aber wieder rein.
Dann mußt Du das auch so formulieren.

Zitat:
Geht das dann wenn man zwei Pässe hat, den anderen "sauberen" Pass für eine erneute Einreise zu nutzen?
Das dürfte davon abhängen, wie gut die Grenzbehörden, Polizei usw. des jeweiligen Landes arbeiten.

Wenn sie ihr Geld wert sind, wird das nicht funktionieren, weil es sich ja um die selbe Person handelt, gegen die ein Einreiseverbot verhängt wurde.

Eine andere Baustelle ist es, daß man mit dem einen Paß unter Umständen ein Visum braucht und mit dem anderen nicht. Also leichter einreisen kann.

Und eine noch wieder andere Baustelle ist es, daß in bestimmten Fällen gegen den Staatsbürger eines Landes X ein Einreiseverbot verhängt werden kann, gegen den Staatsbürger des Landes Y aber nicht.

Herr A ist Doppelstaatler. Er besitzt die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit.

Herr A ist in den Niederlanden kriminell geworden, und die Käsköppe wollen ihn loswerden.

Wäre er nur Russe, wäre das recht einfach. Er wird ausgewiesen und darf nicht wieder einreisen - geregelt nach den einschlägigen niederländischen Gesetzen, und wie sie so umgesetzt werden.

Da Herr A aber auch Deutscher ist, ist er EU-Bürger. Und den kann ein anderer EU-Staat nur unter sehr engen Voraussetzungen ausweisen und ihm die Einreise verweigern. Das geht, aber wirklich nur sehr selten (erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, schwerste Straftaten usw. usf.), dazu gibt's aus den letzten Jahrzehnten einiges an Rechtsprechung.

Noch mal extra kompliziert wird die Sache dadurch, daß es in der EU in den "Schengen-Staaten" eine gemeinsame Visa- und Einreise-Politik gibt. Wenn ein Schengen-Staat ein Einreiseverbot verhängt, dann bindet das die anderen Schengen-Staaten im Prinzip auch. Auf diese Weise hat unlängst die Schweiz - die im Schengener-Abkommen assoziiert ist - für Wirbel gesorgt, mit einem Einreiseverbot für diverse libysche Staatsfunktionäre während des Streites um zwei in Libyen vom Staat als Geiseln genommene Schweizer.

Die Person, die aus einem Schengen-Staat ausgewiesen wird oder dort ein Einreiseverbot erhält, kann von den Behörden dort ins "Schengen-Informationssystem" eingegeben werden, und damit wirkt das Verbot dann "Schengen-weit".

Das beinhaltet ein erhebliches Konflikpotential, weil die Ausweisungs-Politik in den verschiedenen Schengen-Staaten ja sehr unterschiedlich rigide ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 14:26
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AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von reuter Beitrag anzeigen
Deutsche, unabhängig von einer weiteren Staatsbürgerschaft, werden grds. nicht an das Ausland ausgeliefert, Art. 16 II GG.
Stimmt so nicht mehr:

Art. 16 GG Abs.2
"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
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