Dies ist eine Diskussion zu Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft ist es möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft dazu zu nutzen, um in ein Land einzureisen, wo einem bereits ein Einreiseverbot erteilt wurde? Bzw. lässt sich das Einreiseverbot mit einer zweiten Nationalität überhaupt umgehen? Und wo finde ich die entsprechenden Gesetze dazu? danke Gruß |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
In Deutschland wäre es nicht möglich, einem Menschen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland zu untersagen. In den meisten anderen Staaten dieser Welt ist das meines Wissen genauso, bei bestimmten Regimen mag das aber anders gehandhabt werden. Wobei man dann ja meistens eher schnell bei der Hand ist, den mißliebigen Bürgern kurzerhand die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Zitat:
![]() Und umgekehrt bezweifle ich, daß es möglich ist, einem Bürger das Betreten seines eigenen Landes zu verbieten. (Bestimmte Regime ausgenommen... siehe oben.) Zitat:
Grundgesetz, Artikel 11 und 16 Außerdem ggf. noch Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das genauer definiert, wie man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt (durch Geburt bzw. Einbürgerung). Aber wenn man deutscher Staatsangehöriger ist, braucht einen dieses Gesetz nicht mehr interessieren. Ein Deutscher ist ein Deutscher ist ein Deutscher - mit allen Rechten und Pflichten, die das so mit sich bringt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Hi, ich weiß zwar nicht wie Du darauf kommst, aber es ging mir nicht um Deutschland und auch nicht um die Nationalität des Landes mit dem Einreiseverbot, sondern um ein drittes -von den beiden Nationalitäten unabhängiges- Land, aus dem man beispielsweise mit einem Verbot erneuter Einreise ausgewiesen wurde und möchte aber wieder rein. Geht das dann wenn man zwei Pässe hat, den anderen "sauberen" Pass für eine erneute Einreise zu nutzen? Es geht mir also um die Relation strafrechtlicher Verfolgung zur Nationalität, ob da evtl. irgendeine Form von Immunität existiert bzw. wo finde ich etwas darüber in den Gesetzen? Gruß |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Hallo, kein Experte bzw. Jurastudent hier, der mir zumindest ein paar Quellen nennen kann wo ich etwas konkretes darüber erfahren kann? Was ich eigentlich wissen möchte ist, ob man mit seiner zweiten Nationalität, in ein fremdes Land wieder problemlos einreisen darf, d.h. juristisch gesehen eine völlig andere Person darstellt. Kennt sich hier gar niemand aus mit diesem Thema oder ist meine frage nicht eindeutig genug formuliert oder gibt es überhaupt keine eindeutigen Antworten darauf? Gruß |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Nein, das ist völliger Unsinn. Man bleibt dieselbe Person, egal wieviele Staatsbürgerschaften man hat. Das dürfte keine Rechtsordnung dieser Welt anders sehen. Glaubst du ernsthaft, dass ein derart billiger Taschenspielertrick irgendwelche Auswirkungen hat? |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
Es ist vermutlich sogar so, dass bei der Grenzkontrolle nicht einmal die Personendaten mit anderen Nationalitäten verglichen werden, so dass man problemlos auch bei bestehendem Einreiseverbot einreisen kann. Wie sieht es z.b. mit Auslieferungsrecht bei doppelter Staatsbürgerschaft aus? Wird ein Deutscher aus Deutschland immer sofort in das Land seiner zweiten Staatsbürgerschaft ausgeliefert? Zitat:
Letztendlich hast du mir aber auch keine Quellen zu meiner Fragestellung gennant, gibt es also keine ausformulierten allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich Nationalität im Zusammenhang mit rechtlicher Belangbarkeit? |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Warum fragst du dann? Zitat:
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Weil es sich um ein deutsches Jura-Forum handelt, in dem wir uns hier befinden...? ![]() Zitat:
Zitat:
Wenn sie ihr Geld wert sind, wird das nicht funktionieren, weil es sich ja um die selbe Person handelt, gegen die ein Einreiseverbot verhängt wurde. Eine andere Baustelle ist es, daß man mit dem einen Paß unter Umständen ein Visum braucht und mit dem anderen nicht. Also leichter einreisen kann. Und eine noch wieder andere Baustelle ist es, daß in bestimmten Fällen gegen den Staatsbürger eines Landes X ein Einreiseverbot verhängt werden kann, gegen den Staatsbürger des Landes Y aber nicht. Herr A ist Doppelstaatler. Er besitzt die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit. Herr A ist in den Niederlanden kriminell geworden, und die Käsköppe wollen ihn loswerden. Wäre er nur Russe, wäre das recht einfach. Er wird ausgewiesen und darf nicht wieder einreisen - geregelt nach den einschlägigen niederländischen Gesetzen, und wie sie so umgesetzt werden. Da Herr A aber auch Deutscher ist, ist er EU-Bürger. Und den kann ein anderer EU-Staat nur unter sehr engen Voraussetzungen ausweisen und ihm die Einreise verweigern. Das geht, aber wirklich nur sehr selten (erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, schwerste Straftaten usw. usf.), dazu gibt's aus den letzten Jahrzehnten einiges an Rechtsprechung. Noch mal extra kompliziert wird die Sache dadurch, daß es in der EU in den "Schengen-Staaten" eine gemeinsame Visa- und Einreise-Politik gibt. Wenn ein Schengen-Staat ein Einreiseverbot verhängt, dann bindet das die anderen Schengen-Staaten im Prinzip auch. Auf diese Weise hat unlängst die Schweiz - die im Schengener-Abkommen assoziiert ist - für Wirbel gesorgt, mit einem Einreiseverbot für diverse libysche Staatsfunktionäre während des Streites um zwei in Libyen vom Staat als Geiseln genommene Schweizer. Die Person, die aus einem Schengen-Staat ausgewiesen wird oder dort ein Einreiseverbot erhält, kann von den Behörden dort ins "Schengen-Informationssystem" eingegeben werden, und damit wirkt das Verbot dann "Schengen-weit". Das beinhaltet ein erhebliches Konflikpotential, weil die Ausweisungs-Politik in den verschiedenen Schengen-Staaten ja sehr unterschiedlich rigide ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Einreiseverbot/Doppelte Staatsbürgerschaft Zitat:
Art. 16 GG Abs.2 "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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