Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von shotacon Mangas aus japan innerhalb des Forum Internationales Recht
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| Einfuhr von shotacon Mangas aus japan Hi, ich wollte mal fagen wie es ist wen Person A Shotacon manags aus Japan mitbringen WÜRDE.... das problem besteht wohl darin das die Zeichnungen meist sehr ..jung wirken udn deshalb für außenstehnde der Verdacht entstehen könnte das es sich um kinderpronografie handelt... Nun da die Anfrage von Person A beim Zoll...eher fruchtlos war und die dort selber nicht wissen ob es das nun ist oder nicht... wollte ich hier einmal fragen ob ein GEZEICHNETES, FINKTIVES MANGA, selbst wenn die Charas sehr jung sind, als Kinderpornografie auffallen WÜRDE.. ich wäre sehr dankbar über hinweise... MFG MIKA : |
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| AW: Einfuhr von shotacon Mangas aus japan Auch Comics können Kinderpornographie sein. Genaueres könnte man nur sagen, nachdem man diese ekelhaften, abartigen Bilder gesehen hat. |
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| AW: Einfuhr von shotacon Mangas aus japan Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig. |
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