Dies ist eine Diskussion zu Durch Kauf in den USA erfolgte Strafverfahren innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Durch Kauf in den USA erfolgte Strafverfahren angenommen A. hätte folgendes Problem: Er hätte online bei einem Händler in den USA eine Paintballwaffe gekauft. Er hat sich natürlich vorher sachkundig gemacht und erfahren, dass ein Beschußzeichen vorhanden sein muss. Nach diesem Zeichen hat er den Händler auch gefragt. Es wurde ausdrücklich bestätigt und dann hat er bestellt. Jedenfalls erhielt er dann vom Zoll Post, dass der sogenannte Markierer dieses Beschußzeichen nicht aufweist und er somit nach Waffenrecht eine Waffe habe illegal versucht einzuführen. Die Anzeige wir der wahrscheinlich abwenden können, da er den Emailkontakt noch als Nachweis hat. Der Händler ist aber nicht mehr zu erreichen und er bleibt auf dem Schaden der beschlagnammten Waffe sitzen. Die Schadenssumme lässt sich mit 120 beziffern. Sollte man mit einem Anwalt versuchen die Summe wieder einzufordern. Gibt es da Probleme aufgrund dessen, dass es in den USA gekauft wurde? Kann er Schadensersatz einfordern, immerhin hat er jetzt ordentlich Stress mit dem Zoll? Eine Rechtschutzversicherung besteht. Danke für die Antworten, ich möchte nur abwegen, ob es sich überhaupt lohnt, und ob es Aussicht auf einen positiven Ausgang gibt. Gruß Geändert von Blue13 (09.04.2008 um 23:37 Uhr). |
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| AW: Durch Kauf in den USA erfolgte Strafverfahren Hi... es gibt hier wohl zwei verschiedene Seiten die abzuwägen sind.....die rein rechtliche und die "vernünftige". Wir hatten mal ein großes Problem mit einem angeblich NICHT zurückgebrachten Leihwagen, der 4 Wochen in einer Hotelparkgarage stand. Die ganze Geschichte zu erzählen macht keinen Sinn, weil viel zu kompliiert...jedenfalls ging es letztlich um einen Schaden von gut 4000 $ auf dem wir SCHULDLOS sitzengeblieben sind. Der anfängliche Versuch sich dagegen zu wehren wurde schnell abgebrochen...die Kosten vom Übersetzer bis zum Anwalt in den Staaten..die durch die Zeitverschiebung nervigen "nächtlichen" Telefonate.... Mein ureigenster privater Rat ist.....LAß ES GUT SEIN !!!!! Gruß Chris PS: Ich/wir sind im Schnitt 4 bis 6 mal jährlich in den Staaten...haben Familie in Texas und Florida...aber trotz diesen Umstandes ist es vernünftiger einfaqch mal ein Ei über die eine oder andere Sache zu klatschen!! |
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| AW: Durch Kauf in den USA erfolgte Strafverfahren Zitat:
Allerdings ist die Aussicht auf den hohen Kosten hängen zu bleiben viel naheliegender. |
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