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Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Dies ist eine Diskussion zu Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #11 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 20:27
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
selbst wenn es auffliegt...
kein mensch kann nachweisen, dass die tochter das zeugs tatsächlich bestellt hat. per internet kann jeder die daten der tochter eingetippselt haben.
Das erzähl mal den Richtern, die genau solche Sachverhalte regelmäßig aburteilen, weil es völlig lebensfremd ist, dass jemand völlig unmotiviert für jemand anderen Drogen bestellt und diese auch noch bezahlt, um diesem zu schaden.

Und der Zoll greift sehr wohl auch stichprobenartig Sendungen aus den Niederlanden heraus (obwohl EU), da der Zollfahndung auch die (Tarn-)Anschriften diverser Versender bekannt sind. Und Adressauslesesoftware ist nun ein alter Hut. Flächendeckend ist das natürlich nicht machbar, aber stichprobenartig werden da durchaus chargen drübergejagt.

Zitat:
du kannst an der tanke so karten mit "e-kohle" kaufen. damit kann man dann (ganz anonym) online bezahlen.
Dazu muß der shop diese Zahlungsmethode allerdings auch akzeptieren. Von den z.B. bei seedfinder gelisteteten 32 shops bietet genau 1 die Zahlung mit anonym-kohle an.

Ganz so fluffig-easy ist es nun doch nicht...auch wenn es vielleicht oft "gutgehen" mag.
__________________
cheers, JHS
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Stichworte
ausland, bestellt, drogen, minderjährig, rücknahme

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