Dies ist eine Diskussion zu Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Eine Tochter oder ein Sohn hat vor ein paar Tagen in einem niederländischen Onlineshop ein Set bestellt, mit dem sich Pilze anbauen lassen, die in Deutschland illegal sind. Die Person ist 15 Jahre alt und hat dafür über €50 ausgegeben - nun habe die/der Erziehungsberechtigte davon mitbekommen und will die Teile (laut UPS schon unterwegs) wieder weg bekommen, möglicherweise auch ihr Geld zurück - sie beteuert, von der Wirkung der Pilze nichts gewusst zu haben. In den AGB des Shops wird eine Rücknahme allerdings ausgeschlossen. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, dass der/die Jugendliche zumindest einen Teil des Geldes zurück erhält? Ich bin dankbar für jede Antwort! Ich weis nicht, ob ich hier in richtigen Forum bin, bitte verzeiht das! |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Zitat:
kein vertrauensverhältnis zur erziehungsberechtigten...? das bestellen der sporen wäre sowieso nicht weiter strafbar.der widerrufs-/rücknahmeausschluss dürfte nicht rechtens sein, da der vertrag über internet zustande gekommen ist. dh. es besteht ein 14tägiges widerrufsrecht, die ware kann zurückgeschickt werden. der shop muss das geld zurückzahlen (incl. sämtlichen portokosten). davon gehe ich jedenfalls schwer aus. ich kann es aber nicht beschwören, da ich die holländischen gesetze nicht kenne. es handelt sich allerdings bei dem fernabsatz-widerrufsrecht um eine eu-vorgabe, so dass ich davon ausgehe, dass die in holland auch umgesetzt wurde und damit auch für holland gültig ist. es dürfte sich bei dem sporenabdruck auch nicht um leicht verderbliche ware handeln (denn solche wäre vom fernabsatz-widerrufsrecht ausgenommen). falls die tochter nun aber möglicherweise die 50 euro gar nicht zur freien verfügung (sprich taschengeld) gehabt hätte, könnten die eltern auch ihre zustimmung zu dem geschäft verweigern, denn die tochter ist ja noch nicht voll geschäftsfähig. damit gälte der kauf als sei nie zustande gekommen. auch in dem fall muss das unternehmen das geld zurückzahlen. ich würde sagen: hartnäckig bleiben (oder ein paar pilze knabbern - beruhigt). |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Bringt mich zum Schmunzeln, trotz des ernsten Themas. Zum restlichen Post: Also einfach zurückschicken und einen Brief dahin? Was muss dann da drin stehen? |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Zitat:
ich würde das vorher per e-mail zu klären versuchen, den sachverhalt (minderjährige und widerrufsrecht bei fernabsatz) beschreiben. da wird sicher was möglich sein. wurde per paypal bezahlt? da könnte man auch einen disput aufmachen, wenn man sich nicht einigt. |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Die arme 15-Jährige, was Du da von ihr denkst...sie dachte, "magic mushrooms" wären bunte Sämereien für die Weihnachtszeit. Und der Klapperstorch ist für die Kinderchen da...entweder belügt die Mamma hier uns oder sich selber! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich frage mich allerdings, wohin so ein verweigertes Paket dann geht. Leider fürchte ich, es gibt in den nächsten Tagen Post vom Zoll-Weihnachtsmann, und da drin sind keine Kekse. Dann geht die Sache von der zivilrechtlichen auf die strafrechtliche Ebene. PS: was ich gefunden habe: http://hanfverband.de/index.php/them...in-deutschland
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Zitat:
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Zitat:
![]() die schnüffelhunde sind doch nicht auf sporen abgerichtet. da braucht man wohl keine sorge haben. |
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Das bezweifle ich... Zitat:
![]() Zitat:
Aber was mir durch den Kopf geht, ist: nehmen wir an, der Zoll lässt das Paket beim ersten "Durchlauf" ungeprüft passieren. Nun macht die Mutter dem Postmann trotz zweimaligem Klingelns die Tür vor der Nase zu, und das Ding geht ins Lager zurück - geht es überhaupt zurück an den Empfänger? Wer zahlt das Porto, wenn der die Anahme auch verweigert? Steigt damit nicht die Wahrscheinlichkeit, dass der Versuch, eine Btm-pflichtige Substanz einzuführen, offenbar wird? Andererseits kann die Mutter ihre Hand in Unschuld waschen, und das Mädchen ist ja auch erst 15... Na ja, auf die Fortsetzung der Geschichte bin ich gespannt.
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? mensch, bei den massen an päckchen und paketen liest kein mensch die absender. Zitat:
die mehrwertsteuer fällt ganz normal in holland an. holland is doch eu, da bruacht man keine weitere sorge haben.Zitat:
![]() als ich noch jung und dumm war und mit drogen rumgemacht hab, hab ich all meine lieferungen per post schicken lassen. es is nie was aufgeflogen. Zitat:
Zitat:
edit: wo wir schon dabei sind: sollte irgendwas auffliegen: unbedingt aussage verweigern! kein mensch kann nachweisen, dass die tochter das zeugs tatsächlich bestellt hat. per internet kann jeder die daten der tochter eingetippselt haben. dh. man kann nix nachweisen, wenn man nichts ausplaudert. Zitat:
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Und wenn der Käufer vorschlägt, den Kauf MwSt-frei abzuwickeln und die Steuer dann in Deutschland zu zahlen? Stichwort "duty free"? Zitat:
manches verbringt man lieber am Mann ins/vom Ausland...Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da frage ich mich jetzt auch: wie zum Teufel kann das Mädchen denn Geld ins Ausland überweisen? Per Online-Banking als Minderjähriger? Paypain? Oder gar Scheinchen schicken?
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| AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? Zitat:
also ganz ehrlich, is mich nicht bekannt, dass sowas überhaupt möglich wäre... (mir aber sicher, wenn es das möglich wär, ich das wissen würd. )Zitat:
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| ausland, bestellt, drogen, minderjährig, rücknahme |
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