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Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Dies ist eine Diskussion zu Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung? innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 22:07
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Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Hallo!

Eine Tochter oder ein Sohn hat vor ein paar Tagen in einem niederländischen Onlineshop ein Set bestellt, mit dem sich Pilze anbauen lassen, die in Deutschland illegal sind. Die Person ist 15 Jahre alt und hat dafür über €50 ausgegeben - nun habe die/der Erziehungsberechtigte davon mitbekommen und will die Teile (laut UPS schon unterwegs) wieder weg bekommen, möglicherweise auch ihr Geld zurück - sie beteuert, von der Wirkung der Pilze nichts gewusst zu haben.
In den AGB des Shops wird eine Rücknahme allerdings ausgeschlossen.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, dass der/die Jugendliche zumindest einen Teil des Geldes zurück erhält?

Ich bin dankbar für jede Antwort!

Ich weis nicht, ob ich hier in richtigen Forum bin, bitte verzeiht das!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 23:07
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
sie beteuert, von der Wirkung der Pilze nichts gewusst zu haben.
na da lügt sie natürlich. kein vertrauensverhältnis zur erziehungsberechtigten...? das bestellen der sporen wäre sowieso nicht weiter strafbar.

der widerrufs-/rücknahmeausschluss dürfte nicht rechtens sein, da der vertrag über internet zustande gekommen ist. dh. es besteht ein 14tägiges widerrufsrecht, die ware kann zurückgeschickt werden. der shop muss das geld zurückzahlen (incl. sämtlichen portokosten).

davon gehe ich jedenfalls schwer aus. ich kann es aber nicht beschwören, da ich die holländischen gesetze nicht kenne. es handelt sich allerdings bei dem fernabsatz-widerrufsrecht um eine eu-vorgabe, so dass ich davon ausgehe, dass die in holland auch umgesetzt wurde und damit auch für holland gültig ist.

es dürfte sich bei dem sporenabdruck auch nicht um leicht verderbliche ware handeln (denn solche wäre vom fernabsatz-widerrufsrecht ausgenommen).

falls die tochter nun aber möglicherweise die 50 euro gar nicht zur freien verfügung (sprich taschengeld) gehabt hätte, könnten die eltern auch ihre zustimmung zu dem geschäft verweigern, denn die tochter ist ja noch nicht voll geschäftsfähig. damit gälte der kauf als sei nie zustande gekommen. auch in dem fall muss das unternehmen das geld zurückzahlen.

ich würde sagen: hartnäckig bleiben (oder ein paar pilze knabbern - beruhigt).
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 23:11
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
(oder ein paar pilze knabbern - beruhigt).
Bringt mich zum Schmunzeln, trotz des ernsten Themas.

Zum restlichen Post: Also einfach zurückschicken und einen Brief dahin? Was muss dann da drin stehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 23:27
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Was muss dann da drin stehen?
"widerruf" sollte reichen und vor allem ein einlieferungsbeleg für das paket aufheben.

ich würde das vorher per e-mail zu klären versuchen, den sachverhalt (minderjährige und widerrufsrecht bei fernabsatz) beschreiben. da wird sicher was möglich sein.

wurde per paypal bezahlt? da könnte man auch einen disput aufmachen, wenn man sich nicht einigt.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 07:35
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
na da lügt sie natürlich.
Die arme 15-Jährige, was Du da von ihr denkst...sie dachte, "magic mushrooms" wären bunte Sämereien für die Weihnachtszeit. Und der Klapperstorch ist für die Kinderchen da...entweder belügt die Mamma hier uns oder sich selber!

Zitat:
das bestellen der sporen wäre sowieso nicht weiter strafbar.
¡ay caramba! schon lange nicht mehr:
Zitat:
Zitat von Anlage 1 BtMG
...sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Zitat:
ich kann es aber nicht beschwören, da ich die holländischen gesetze nicht kenne.
Das ist nämlich das Hauptproblem. Man könnte es zwar mit der Annahmeverweigerung versuchen, müsste aber nachdenken, was passiert, wenn der Shop schlicht und einfach nicht reagiert. Klagt man dann in den Niederlanden?

Ich frage mich allerdings, wohin so ein verweigertes Paket dann geht.

Leider fürchte ich, es gibt in den nächsten Tagen Post vom Zoll-Weihnachtsmann, und da drin sind keine Kekse. Dann geht die Sache von der zivilrechtlichen auf die strafrechtliche Ebene.

PS: was ich gefunden habe: http://hanfverband.de/index.php/them...in-deutschland
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 11:38
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
¡ay caramba! schon lange nicht mehr:
okay, da weißt du wieder mehr als ich...

Zitat:
Klagt man dann in den Niederlanden?
ach soweit sind wir doch noch nicht. ich denk man kriegt das geld problemlos zurück.

Zitat:
Leider fürchte ich, es gibt in den nächsten Tagen Post vom Zoll-Weihnachtsmann, und da drin sind keine Kekse. Dann geht die Sache von der zivilrechtlichen auf die strafrechtliche Ebene.
humi, du alter miesepeter.

die schnüffelhunde sind doch nicht auf sporen abgerichtet. da braucht man wohl keine sorge haben.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 11:45
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich denk man kriegt das geld problemlos zurück.
Das bezweifle ich...

Zitat:
humi, du alter miesepeter.
Ja, ja, ich weiß...

Zitat:
die schnüffelhunde sind doch nicht auf sporen abgerichtet. da braucht man wohl keine sorge haben.
Die Zollbeamte können auch ohne Hunde lesen. Und die sehen ein Paket mit holländischem Absender, eventuell noch eine Adresse, die ihnen geläufig ist (wer weiß?). Und es ist doch nicht klar, ob nicht Mehrwertsteuer anfällt (wenn sie nicht in Holland abgeführt wurde)...meine Pakete aus dem Ausland wurden fast alle geöffnet.

Aber was mir durch den Kopf geht, ist: nehmen wir an, der Zoll lässt das Paket beim ersten "Durchlauf" ungeprüft passieren. Nun macht die Mutter dem Postmann trotz zweimaligem Klingelns die Tür vor der Nase zu, und das Ding geht ins Lager zurück - geht es überhaupt zurück an den Empfänger? Wer zahlt das Porto, wenn der die Anahme auch verweigert?

Steigt damit nicht die Wahrscheinlichkeit, dass der Versuch, eine Btm-pflichtige Substanz einzuführen, offenbar wird? Andererseits kann die Mutter ihre Hand in Unschuld waschen, und das Mädchen ist ja auch erst 15...

Na ja, auf die Fortsetzung der Geschichte bin ich gespannt.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 12:29
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Die Zollbeamte können auch ohne Hunde lesen.
mensch, bei den massen an päckchen und paketen liest kein mensch die absender.

Zitat:
...ob nicht Mehrwertsteuer anfällt (wenn sie nicht in Holland abgeführt wurde)
??? siehst du, du machtst nur die leute verrückt. die mehrwertsteuer fällt ganz normal in holland an. holland is doch eu, da bruacht man keine weitere sorge haben.

Zitat:
...meine Pakete aus dem Ausland wurden fast alle geöffnet.
aus dem nicht-eu-ausland? dann waren es sicher zollpflichtige waren? oder es liegt an deiner adresse.

als ich noch jung und dumm war und mit drogen rumgemacht hab, hab ich all meine lieferungen per post schicken lassen. es is nie was aufgeflogen.

Zitat:
Wer zahlt das Porto, wenn der die Anahme auch verweigert?
ich würd es unbedingt annehmen und dann neu versenden. sonst kriegtst du keinen einlieferungsbeleg. der ist aber wichtig, um das geld zurück zu bekommen.

Zitat:
Andererseits kann die Mutter ihre Hand in Unschuld waschen, und das Mädchen ist ja auch erst 15...
eben. selbst wenn da was auffliegt, da wird schon niemandem der kopf abgerissen.

edit: wo wir schon dabei sind: sollte irgendwas auffliegen: unbedingt aussage verweigern! kein mensch kann nachweisen, dass die tochter das zeugs tatsächlich bestellt hat. per internet kann jeder die daten der tochter eingetippselt haben. dh. man kann nix nachweisen, wenn man nichts ausplaudert.

Zitat:
Na ja, auf die Fortsetzung der Geschichte bin ich gespannt.
die fiktive geschichte...? ja, ich auch.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 16:39
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
die mehrwertsteuer fällt ganz normal in holland an.
Und wenn der Käufer vorschlägt, den Kauf MwSt-frei abzuwickeln und die Steuer dann in Deutschland zu zahlen? Stichwort "duty free"?

Zitat:
oder es liegt an deiner adresse.
manches verbringt man lieber am Mann ins/vom Ausland...

Zitat:
ich würd es unbedingt annehmen und dann neu versenden.
Das würde ich keinesfalls tun! Der Besitz der Sporen ist strafbar!
Zitat:
selbst wenn da was auffliegt, da wird schon niemandem der kopf abgerissen.
Wenn das Mädchen naiv genug ist, könnte sie mit einem "Du, Du" wegkommen.

Zitat:
kein mensch kann nachweisen, dass die tochter das zeugs tatsächlich bestellt hat. per internet kann jeder die daten der tochter eingetippselt haben.
Es könnte sein, dass nicht nur die Daten der Tochter drin sind, sondern auch der Geldverkehr protokolliert ist.

Da frage ich mich jetzt auch: wie zum Teufel kann das Mädchen denn Geld ins Ausland überweisen? Per Online-Banking als Minderjähriger? Paypain? Oder gar Scheinchen schicken?
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  #10 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 18:36
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AW: Drogenhilfe aus Holland an Minderjährige - Rücksendung?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Und wenn der Käufer vorschlägt, den Kauf MwSt-frei abzuwickeln und die Steuer dann in Deutschland zu zahlen? Stichwort "duty free"?
ähm, klingt abenteuerlich.

also ganz ehrlich, is mich nicht bekannt, dass sowas überhaupt möglich wäre... (mir aber sicher, wenn es das möglich wär, ich das wissen würd. )

Zitat:
Da frage ich mich jetzt auch: wie zum Teufel kann das Mädchen denn Geld ins Ausland überweisen?
du kannst an der tanke so karten mit "e-kohle" kaufen. damit kann man dann (ganz anonym) online bezahlen. das bietet sich bei minderjährigen an.
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ausland, bestellt, drogen, minderjährig, rücknahme

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