Dies ist eine Diskussion zu Doppelt Zoll zahlen? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Doppelt Zoll zahlen? angenommen man hat in den USA ein Notebook gekauft, dass verzollt werden müsste, der Flug zurück über dei Schweiz geht und man da umsteigen muss. Müsste man da in dr Schweiz auch Zoll Zahlen, wenn es direkt im Anschluss nach Deutschland weitergeht? Vielen Dank! |
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| AW: Doppelt Zoll zahlen? Im Transitland fällt kein Zoll an. Solange man beim Umsteigen im Sicherheitsbereich des Flughafens bleibt, stellt sich das Problem auch nicht. Nur wenn man diesen verlässt, müsste man entweder verzollen oder aber (wie hier) Transit anmelden. Beim Straßenverkehr (Lieferwagen, Lkw) wird dazu die Ladefläche auf der Transitstrecke verplombt. Einfach mal beim Zollamt erfragen, wie das bei persönlicher Mitnahme gehandhabt wird. Wahrscheinlich muss man bei der Eingangszollstelle eine Sicherheitsleistung in Höhe der Einfuhrzölle hinterlegen, die man dann bei ordnungsgemäßer Ausfuhr erstattet bekommt. Ich habe ähnliche Situationen regelmäßig beruflich wie privat. Allerdings hatte ich bisher immer das Glück, nicht durchgängig kontrolliert worden zu sein, so dass der Papierkram entfiel. Die Schweiz ist ja mittlerweile ein Schengen-Land, so dass nur noch Warenkontrollen stattfinden, also Privat-Pkws nur noch auf Verdacht überprüft werden, da ja die reguläre Passkontrolle entfällt. So hatte ich letztens ordentlich in Italien eingekauft (Wein und Olivenöl), der Kombi ging deshalb ziemlich auf Grundeis. Bei der Einreise in die Schweiz wurde ich nicht angehalten, jedoch bei der Ausreise, und zwar schon auf deutscher Seite. Dem deutschen Zoll habe ich dann die italienischen Kaufbelege gezeigt und durfte also ohne Probleme weiterfahren (Waren aus der Schweiz hätte ich jedoch verzollen müssen). Wäre ich bei der Einreise in die Schweiz kontrolliert worden, hätte ich mir die gleiche Frage wie Du stellen müssen, da man normale Pkws nicht verplomben kann. Als ich mal beruflich mit teuren Mustern in die Schweiz musste (als sie noch kein Schengen-Land war) und keine Zeit mehr da war, um ein Carnet zu besorgen (das ist ein Dokument für die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr), habe ich anstelle meines Ausweises meinen abgelaufenen Reisepass mitgenommen. Dann hatte der Zöllner etwas zu meckern, sprich: sein Erfolgserlebnis, und hat den Rest nicht bemerkt. Im Endergebnis kam es aufs gleiche Ergebnis, denn Zoll wäre so oder so nicht angefallen. Nur den Papierkram habe ich mir gespart. Manchmal braucht man ein glückliches Händchen ... |
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