Dies ist eine Diskussion zu Deutschen PKW beim Einparken in Österreich beschädigt und nicht die Polizei verständi innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Deutschen PKW beim Einparken in Österreich beschädigt und nicht die Polizei verständi wir nehmen folgenden Fall an: Beim Einparken auf einem Hoteleigenen Parkplatz wird in der Nacht ein fremder Wagen beschädigt (leichter Kratzer an der Stoßstange). In dem Verursacher-Fahrzeug waren zwei Freunde, diese haben von der Beschädigung nichts mitbekommen und haben daher auch keine Polizeidienststelle aufgesucht. Der Verursacherwagen steht also die Nacht direkt neben dem Geschädigten! Am nächsten Tag meldet der Geschädigte den Schaden der Polizei. Über die Hotelegentümer werden schnell die Besitzer von dem Verursacherfahrzeug ermittelt. Einer von ihnen (der Fahrer, übrigens nicht der Fahrzeughalter) wird über die in Kürze eintreffenden Polizei informiert und geht hinunter zum Tatort :-) Dort wird ihm mitgeteilt, dass gegen ihn wg. Fahrerflucht ermittelt wird. Er beschreibt den Fall (das beide nichts mitbekommen haben und der Wagen ja auch direkt neben dem Geschädigten steht) der Polizei. Dieser sagte ihm: Sie haben dann nichts mehr zu befürchten, außer natürlich die Bezahlung des verursachten Schadens. Nach zwei Wochen erhält der Fahrer ein Schreiben (Strafverfügung) von der "Bezirkshauptmannschaft": 1) ... "sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhanggestanden und haben an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht haben, ihr körperliche und geistige Verfassung zum Unfallzeitpunkt festzustellen...." Geldstrafe 150 2) ... "sie sind mkt einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt..." Geldstrafe 100 Welche Möglichkeiten gibt es jetzt einen Einspruch zu erheben und die Strafe vielleicht zu mildern oder komplett zu streichen??? Wäre super nett, wenn Ihr mir beim Lösen des Falls helfen würdet. Gruß der Boarder |
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| AW: Deutschen PKW beim Einparken in Österreich beschädigt und nicht die Polizei verst 1.) hier dürfte östereichisches Recht zugrunde liegen. 2.)Wenn ich mich recht entsinne, kann man (in Deutschland) eine "Fahrerflucht" nur vorsätzlich begehen. Daher müßte nachgewiesen werden, daß der Fahrer die Beschädigung mitbekommen ist. Das ist, sofern man nicht einen Totalschaden zurückläßt, manchmal etwas schwierig. Darüber hinaus kann es noch bestimmte Grenzen geben, unter der man nicht von einem "Unfall" spricht. Möglicherweise fällt das unter eine Bagatellgrenze, was automatisch die Fahrerflucht erledigt (aber nicht den Ersatz des Schadens). 3) wenn das Auto noch daneben geparkt war, kann von einer Entfernung auch keine Rede sein ![]() Hier müßte man mal genauer in diese Richtungen prüfen... mfg Bang Olafson |
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| AW: Deutschen PKW beim Einparken in Österreich beschädigt und nicht die Polizei verständi Danke für deine Antwort! Weisst du (oder jemand anderes) zufällig auch wie der schuldige Fahrer den Einspruch gegen die Geldstrafe begründen kann? |
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