Dies ist eine Diskussion zu deutsche soldaten verstossen gegen genfer konventionen innerhalb des Forums Internationales Recht
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| deutsche soldaten verstossen gegen genfer konventionen ich weiss, dass die folgende äußerung sehr unglaublich und vielleicht unglaubwürdig ist, lasst euch aber davon nicht beeinflussen. im auslandseinsatz setzen deutsche soldaten senfgas und andere mittelchen ein, wenn sie mit senfgas mit anderen mittelchen angegriffen werden. das senfgas kommt aus alten beständen aus der zeit als man das noch produzieren durfte. der internationalen strafgerichtshof gabs zu dem zeitpunkt nicht. meine fragen: 1. gibt es gesetze, die den verbot der anwendung aushebelt? sowas wie recht auf verteidigung mit gleichen mitteln oder verhältnismässigkeit der mittel o.ä. 2. was für ein risiko gehen die befehlshaber, minister oder bundeskanzler ein? 3. sind die genfer oder haager konventionen so schlecht und lückenhaft in unser recht implementiert, dass keine folgen zu erwarten sind? Gruß, werner |
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| AW: deutsche soldaten verstossen gegen genfer konventionen Hallo! Diese Äußerung ist in der Tat unglaubwürdig. Es ist definitiv auszuschliessen, daß Senfgas durch deutsche Truppen oder Truppenteile eingesetzt wird. Chemische Kampfstoffe sind nie das mildeste Mittel in einem Kampfeinsatz, da diese verboten sind. Es gibt keine Möglichkeit einen Einsatz dieser Kampfmittel zu rechtfertigen. Und was auch immer Sie glauben macht, daß die Deutsche Bundeswehr soetwas einsetzen würde, stimmt einfach nicht. Die Wirkung von Senfgasen ist nicht annähernd so kalkulierbar, daß sie eine wirkungsvolle Verteidigung darstellen könnten. Es gibt keine Gegenmittel gegen die Wirkung von Senfgas - würde ein Staat wie Deutschland erwischt werden, wie es so einen Kampfstoff einsetzt, wäre das eine Katastrophe internationalen Ausmaßes. Im übrigen sind solche Kampfstoffe eher hinderlich als dienlich. Militärisch und strategisch gesehen haben diese Mittel nicht die Genauigkeit für einen kampfnahen Einsatz. Senfgase persistieren bis zu 5 Tage nach Freisetzung - je nach Klima und Wetter - eine Zeitspanne die in der modernen Kriegsführung - auch zu Verteidigungszecke - absolut hinderlich ist, da die Absicherung der eigenen Truppen (durch Windverwehungen des Gases) sehr riskant wird. Oftmals wird Senfgas mit Tränengas oder Markerrauch verwechselt. Markerrauch (Signalrauch) und Tränengas haben nicht einmal annähernd die Wirkung der Senfgase. Zuletzt wurde der Einsatz dieser C-Waffen im Irak im Einsatz gegen Kurden Wirklichkeit. Die Folgen waren verheerend und spotten jeder Beschreibung. Die Menschenrechte (wozu auch die Kriegsrechte der diversen Konventionen gehören) sind weder schlecht noch lückenhaft. Die Folgen eines Einsatzes solcher Waffen durch die Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland wären unabsehbar. Die Folgen für nur entfernt involvierte Personen wären moderat. Da schützt selbst keine Immunität mehr. Immer wieder kommt es zu derlei Aussagen bei Auslandseinsätzen. Da wollen junge Soldaten den Einsatz von Kampfmitteln gesehen haben, die verboten sind usw. Die psychische Belastung der Menschen in Kampfgebieten ist so stark, daß die Selbstmordraten bei Auslandseinsätzen teilweise höher sind, als die Verluste, die durch einen gegnerischen Angriff verursacht werden. Die Bundeswehr ist ausschliesslich zur Friedenssicherung einzusetzen. Defensives Verhalten ist dabei Grundgesetzlich vorgeschrieben. Es ist also definitiv undenkbar, daß die benannten Kampfmittel zum Einsatz kommen oder zum Einsatz gekommen sind. Und wenn ich das anmerken darf... das alles klingt doch sehr nach den Verschwörungstheorien, wie sie gerade reissenden Absatz finden. Ein brandheisses Thema, dessen Verfechter oftmals nicht in der Lage sind, ihre eigene Nasenspitze zu ertasten. ![]() Viele Grüße, Peter M.
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| AW: deutsche soldaten verstossen gegen genfer konventionen Die Antwort beruht wohl auf dem guten deutschen Grundsatz, dass "nicht sein kann was nicht sein darf". Natürlich hat die Bundeswehr im Stillen schon seit Jahrzehnten chemische Waffen, wenn auch in sehr bescheidenem Ausmass. Zur Zeit des kalten Krieges wäre es nicht verantwortlich gewesen, nicht ein Minimum an Rüstung aufrechtzuerhalten. Aktive Übungen im grösseren Rahmen mit scharfen Giftstoffen gab es jedoch nicht (im Gegensatz zum Warschauer Pakt, der solche Übungen regelmässig abhielt - die Übungsplätze in der verflossenen DDR sind permanent vergiftet). Was Afghanistan betrifft, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Giftgase eingesetzt werden, da diese in der Tat sehr schwer zu kontrollieren sind. Zudem wäre es nicht möglich, solche Aktionen auf Dauer geheimzuhalten, wenn zumindest mehrere Dutzend Soldaten über eine Aktion informiert sind. Was die rechtliche Frage betrifft - es gibt in der Tat ernsthafte Rechtsfolgen für Vergehen gegen minimale Kriegsrechtsnormen, auch im Ausland. Allerdings werden dergleichen Fälle meistens in aller Stille geregelt. Grosse Gerichtsverfahren sind allgemein nicht zu erwarten. +++++ |
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