Dies ist eine Diskussion zu deutsch-österr. Kauf - welches Recht? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Gilt das deutsche oder das österreichische Recht? (Hintergrund: der Verkäufer hat von 3 bestellten Sachen nur 2 geliefert.) |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? ist das so exotisch!??? ....solche Geschäfte werden doch täglich zu Hunderten abgeschlossen?!? |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Nur das Forum "internationales Recht" ist nicht so überlaufen
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Übrigens: Befolgt man die Forenregeln, so ist die Chance auf eine Antwort viel größer!
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Zitat:
....wenn jetzt sowas wie "Doppelpost" kommt, so schlägt dein Einwand nicht durch, weil der erste "regelkonforme" Beitrag auch unbeantwortet geblieben ist und geblieben wäre, wenn ich nicht nochmal nachgefragt hätte. |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Die Forenregeln stehen vor dem Eingabefeld dick und deutlich geschrieben. Wörter wie *ich* und *mein* verstoßen ziemlich eindeutig dagegen. Leider kommt es immer wieder vor, dass sie ignoriert werden
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Die Forumsregeln verstoßen gegen § 305 c I BGB ! ![]() ........ok, dann formuliere ich's halt nochmal anders: D, Verbraucher aus Deutschland, kauft bei Ö, Unternehmer aus Österreich, eine Sache. Der Vertrag wird auf der Internet-Seite eines deutschen Internet-Auktionshauses eingefädelt. Gilt das BGB? |
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| AW: deutsch-österr. Kauf - welches Recht? Zitat:
Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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