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Beschwerde gegen ENtscheidung der Generalbundesanwaltschaft

Dies ist eine Diskussion zu Beschwerde gegen ENtscheidung der Generalbundesanwaltschaft innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 14:50
Boardneuling
 
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Beschwerde gegen ENtscheidung der Generalbundesanwaltschaft

Hallo!
1. Angenommen die Staatsanwaltschaft verweigert einen Straffall wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschheit zu verfolgen und ans Gericht zu bringen. In welchem Gericht kann Herr K. gegen diese Verweigerung vorgehen, bzw. sich beschweren (da die Staatsanwaltschaft gesetzlich dazu verpflichtet ist diese Straftaten zu verfolgen)?
2. In welcher Form kann Herr K. sich beschweren (Beschwerdebrief)?
3. Wie viel Gerichtskosten entstehen (Herr K. möchte persönlich gegen diese Entscheidung vorgehen und keinen Anwalt beauftragen)?

Bitte dringend um Antworten!
Danke
justlion
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:08
V.I.P.
 
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AW: Beschwerde gegen ENtscheidung der Generalbundesanwaltschaft

Zitat:
Zitat von justlion
1. Angenommen die Staatsanwaltschaft verweigert einen Straffall wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschheit zu verfolgen und ans Gericht zu bringen. In welchem Gericht kann Herr K. gegen diese Verweigerung vorgehen, bzw. sich beschweren (da die Staatsanwaltschaft gesetzlich dazu verpflichtet ist diese Straftaten zu verfolgen)?
Wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, kann K gem. § 172 Abs. 1 StPO Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid einlegen, allerdings nur wenn er Verletzter der behaupteten Straftat ist. Wenn das Verfahren nach § 153 f StPO eingestellt wurde, besteht kein Rechtsbehelf.

Zitat:
2. In welcher Form kann Herr K. sich beschweren (Beschwerdebrief)?
Hatten wir doch schon. Vierlagig und möglichst weich.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:40
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AW: Beschwerde gegen ENtscheidung der Generalbundesanwaltschaft

Zitat:
Zitat von justlion
In welcher Form kann Herr K. sich beschweren (Beschwerdebrief)?
Am besten ist die Dienstaufsichtsbeschwerde:

- formlos
- fristlos
- fruchtlos
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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