Dies ist eine Diskussion zu Ausreise aus EU für Deutschen Staatsangehörigens nur unter Vorbehalt genehmigt innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Ausreise aus EU für Deutschen Staatsangehörigens nur unter Vorbehalt genehmigt Folgender Fall: M und V (beide Deutsche) sind nicht verheiratet, haben aber ein gemeinsames Kind K. Das Kind K trägt den Nachnamen der Mutter M. Sie wollen von einem Deutschen Flughafen aus zusammen in die Türkei in den Urlaub fliegen. An der Passkontrolle kurz vor dem Abfluggate will der Beamte der Bundespolizei plötzlich von Vater V einen Nachweis darüber haben, dass K das gemeinsame Kind ist, weil sonst die Gefahr besteht, dass Mutter M sich mit einem vermeindlich neuen Liebhaber (vllt. V) aus der EU absetzt, und der (richtige) Vater sein Kind dann nicht mehr sehen kann. Ist das Verhalten des Beamten richtig, oder entbehrt sein Verlangen über den Nachweis der gemeinsamen Sorge jeglicher Rechtsgrundlage? Anmerkung: Die Anerkenntnis der Vaterschaft sowie die Erklärung der gemeinsamen Sorge wurde kurz nach Geburt von K beim örtlichen Jugendamt öffentlich beuurkundet! |
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| AW: Ausreise aus EU für Deutschen Staatsangehörigens nur unter Vorbehalt genehmigt Die naheliegendste Rechtsgrundlage für eine Ausreise-Versagung wäre m.E. das Paßgesetz, und da §10 (Untersagung der Ausreise) in Zusammenhang mit den §§6 und7. Das würde dann darauf abzielen, daß das Kind nicht ausreisen darf, und die Rechtsgrundlage wäre wiederum, daß das Kind nur mit Zustimmung beider Sorgeberechtigten in ein anderes Land reisen darf. Die Bundespolizei muß ja aber klar und deutlich gesagt haben, wer nicht ausreisen darf, und auf welcher Rechtsgrundlage das beruht, da bekommt man ja eine umfassende Rechtsbelehrung. Wie sah die denn aus?
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| ausreise, bundespolizei, flughäfen, passkontrolle, schengener abkommen |
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