Dies ist eine Diskussion zu Arzneimittel aus dem Ausland innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Das Päckchen wird als Geschenksendung von privat an privat versendet. |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Zitat:
Tippe mal, das dieses Päckchen sogar von der Polizei persönlich zugestellt wird???? "Blauäugigkeit" schützt eben nicht vor Strafe. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Ich glaube nicht, dass eine "Strafe" droht. Es liegt ja allenfalls ein Verstoß gegen das AMG oder BtMG vor, aber eben nicht durch die Käufer. (durch den Verkäufer wahrscheinlich auch nicht). Zu denken wäre allenfalls nioch an zollrechtliche Sanktionen, die aber auch eher finanzielle Natur sind. Ob der Käufer tatsächlich an die Medikamente kommt, ist allerdings zu bezweifeln. |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Gut möglich, dass man ihm diese zukommen lässt .... und dann ????? kommt zufällig die Polizei ... und dann ??? ... wird es eventuell aber eng, sehr eng! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Wahrscheinlich kommen wir doch nicht darum herum, nachzusehen, ob es tatsächlich "eng" wird. Warum könnte das so sein? Unterstellen wir einmal, es handelt sich nicht um BTM, da in der Frage davon nicht die Rede ist. Dann bleibt ja nur § 97 AMG, da sehe ich aber nicht, welche Variante für den Käufer einschlägig sein sollte. |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Verkäufer A bietet ein Arzneimittel das in der Anlage III BtmG aufgeführt ist. Er schreibt auf seiner Internetseite das alles legal ist und es keine Pobleme mit dem Zoll gäbe. Wenn der Zoll beim Käufer stehen würde könnte er das doch bestimmt als gutgläubiger Erwerb abtun oder irre ich mich da?? |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Zitat:
Hier gelten immer noch die deutschen Gesetze, und wenn das Zeugs bzw. dessen Einfuhr hier illegal ist, blebt es das auch dann, wenn es in Nicaragua, Absurdiatan oder sonstwo legal sein sollte. |
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| AW: Arzneimittel aus dem Ausland Also, jetzt wird das ganze doch etwas "fishy". Der Ausgangsfall kann ja jeden treffen, der sich Medikamente aus den USA kommen lässt, die man dort im Wal Mart kauft, die aber hier apotheken- bzw. verschreibungspflichtig sind. Das machen ja wohl einige. Da fände ich den Gedanken an strafrechtliche Sanktionen eher fernliegend. Der nette Hinweis auf der Internetseite ist tatsächlich nicht viel wert. Alles andere (Menge, Inhaltsstoffe), was für eine Strafbarkeit nach BtMG wichtig wäre, um zu bestimmen, ob einer der inkriminierten Handlungen vorliegt oder tatsächlich strafloser Eigengebrauch, wissen wir nicht. |
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