Dies ist eine Diskussion zu Anzeige im Ausland oder Deutschland innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Anzeige im Ausland oder Deutschland Mal angenommen ein Deutscher betrügt einen anderen Deutschen im Ausland. Könnte der betrogene Deutsche diesen Betrug auch in Deutschland zur Anzeige bringen oder wäre dies nur im dem Land möglich wo der Betrug statt gefunden hätte. Über Antworten dankbar. Mfg |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland Wenn das Verhalten auch im Ausland strafbar ist, ist auch deutsches Strafrecht anwendbar. |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland 08.09.2009 12:49 Clown Wenn das Verhalten auch im Ausland strafbar ist, ist auch deutsches Strafrecht anwendbar. Nicht ganz richtig. Leider fehlen uns zur Beurteilung wichtige Anhaltspunkte. Sicher ist, dass eine unerlaubte Handlung in zwei Abschnitte fällt, den, der die schädigende Handlung darstellt und den, in dem der Schadenserfolg eingetreten ist. Beides kann in unterschiedlichen Ländern eintreten. Wie liegt es hier? Fraglich ist auch, ob es sich um ein Delikt handelt, dass auf einem Vertrag beruht und inwiefern der Vertrag verfasst wurde (deutsche Sprache, Euro, Gerichtsstandsvereinbarung). Wir wissen auch nicht, ob es sich um EU-Ausland handelt oder übriges Ausland. Wir wissen auch nicht, ob der deutsche Schädiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land hat oder nur dort im Urlaub war. Kurz gesagt: Es fehlen wichtige Fakten um eine verlässliche Aussage zu treffen. |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland Zitat:
Unsinn. Lies § 7 Abs. 1 oder 2 Nr. 1 StGB. |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland Müsste man denn nicht zuerst Kollisionsrecht zu Rate ziehen?! |
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| AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland Zitat:
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