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Anzeige im Ausland oder Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige im Ausland oder Deutschland innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 06:57
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Anzeige im Ausland oder Deutschland

Hallo Zsammen, ich habe da mal eine Frage:
Mal angenommen ein Deutscher betrügt einen anderen Deutschen im Ausland. Könnte der betrogene Deutsche diesen Betrug auch in Deutschland zur Anzeige bringen oder wäre dies nur im dem Land möglich wo der Betrug statt gefunden hätte.
Über Antworten dankbar.
Mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 09:16
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

Zitat:
ein Deutscher betrügt einen anderen Deutschen im Ausland
hier kommt m.W. deutsches Recht zur Anwendung, ergo kann auch in Deutschland Strafanzeige erfolgen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 12:49
V.I.P.
 
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

Wenn das Verhalten auch im Ausland strafbar ist, ist auch deutsches Strafrecht anwendbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:47
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

08.09.2009 12:49
Clown Wenn das Verhalten auch im Ausland strafbar ist, ist auch deutsches Strafrecht anwendbar.

Nicht ganz richtig.
Leider fehlen uns zur Beurteilung wichtige Anhaltspunkte.
Sicher ist, dass eine unerlaubte Handlung in zwei Abschnitte fällt, den, der die schädigende Handlung darstellt und den, in dem der Schadenserfolg eingetreten ist.
Beides kann in unterschiedlichen Ländern eintreten. Wie liegt es hier?
Fraglich ist auch, ob es sich um ein Delikt handelt, dass auf einem Vertrag beruht und inwiefern der Vertrag verfasst wurde (deutsche Sprache, Euro, Gerichtsstandsvereinbarung).
Wir wissen auch nicht, ob es sich um EU-Ausland handelt oder übriges Ausland. Wir wissen auch nicht, ob der deutsche Schädiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land hat oder nur dort im Urlaub war.
Kurz gesagt: Es fehlen wichtige Fakten um eine verlässliche Aussage zu treffen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2009, 19:39
V.I.P.
 
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

Zitat:
Zitat von Yuval
0
Nicht ganz richtig.
Leider fehlen uns zur Beurteilung wichtige Anhaltspunkte.
Sicher ist, dass eine unerlaubte Handlung in zwei Abschnitte fällt, den, der die schädigende Handlung darstellt und den, in dem der Schadenserfolg eingetreten ist.
Beides kann in unterschiedlichen Ländern eintreten. Wie liegt es hier?
Fraglich ist auch, ob es sich um ein Delikt handelt, dass auf einem Vertrag beruht und inwiefern der Vertrag verfasst wurde (deutsche Sprache, Euro, Gerichtsstandsvereinbarung).
Wir wissen auch nicht, ob es sich um EU-Ausland handelt oder übriges Ausland. Wir wissen auch nicht, ob der deutsche Schädiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land hat oder nur dort im Urlaub war.
Kurz gesagt: Es fehlen wichtige Fakten um eine verlässliche Aussage zu treffen.

Unsinn. Lies § 7 Abs. 1 oder 2 Nr. 1 StGB.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 17:56
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

Müsste man denn nicht zuerst Kollisionsrecht zu Rate ziehen?!
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  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 08:25
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AW: Anzeige im Ausland oder Deutschland

Zitat:
Zitat von Yuval
Müsste man denn nicht zuerst Kollisionsrecht zu Rate ziehen?!
Nein, müsste man nicht. Du denkst offenbar in den Kategorien des Internationalen Privatrechts. Im Strafanwendungsrecht liegen die Sachen etwas anders.
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