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Anerkennung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Anerkennung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Ausland innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 27.04.2006, 13:11
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Cool Anerkennung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Ausland

Folgende Bsp.-Konstellation:

Der Ehemann hat die polnische und die deutsche Staatsangehörigkeit, die Ehefrau ist Polin. Die Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eheleute leben mit ihren Kindern in Polen. Die Parteien wollen eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nach deutschem Recht schließen, die auch in Polen anerkannt werden soll. Welche Voraussetzungen müssen insoweit erfüllt sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2006, 22:36
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AW: Anerkennung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Ausland

Es erscheint unlogisch, die Regelung nach deutschem Recht machen zu wollen, da beide Ehepartner (und wohl auch die Kinder) in Polen leben. Besser umgekehrt - eine in Polen gültige Regelung (mit Hilfe eines polnischen Anwaltes ausarbeiten). Wenn diese Regelung in Polen gültig ist, wird sie allgemein auch in Deutschland anerkannt.

Übrigens: weshalb sind die Kinder nicht (auch) polnische Staatsangehörige? Wenn ein Elternteil zur Zeit der Geburt polnischer Staatsbürger ist, wird automatisch (auch) die polnische Staatsangehörigkeit erworben: http://www.polishconsulateny.org/index.php?p=43

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