Dies ist eine Diskussion zu Amerikanische Ware in Deutschland verkaufbar? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Amerikanische Ware in Deutschland verkaufbar? Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit einer Frage, zu der ich aber leider bisher noch keine richtige Antwort finden konnte. Angenommen, Person A lebt einige Zeit lang in den USA und kauft dort für den privaten Gebrauch DVDs, Bücher, Spiele etc. Nun kehrt Person A nach einigen Jahren wieder nach Deutschland zurück und möchte sich gewollt oder ungewollt von einigen Dingen trennen, und diese gebraucht im Internet verkaufen, z.B. über ein Auktionshaus. Ich habe gehört, dass es nicht erlaubt ist, ausländische Ware in Deutschland zu verkaufen. Entgegen dieser Meinung habe ich aber in einigen Auktionshäusern gesehen wie z.B. amerikanische DVDs zum Verkauf in Deutschland angeboten wurden. Meine Frage nun lautet: Kann Person A die in den USA erworbenen Dinge in Deutschland verkaufen, wie z.B. in einem Internet-Autkionshaus? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Amerikanische Ware in Deutschland verkaufbar? So lange kein Gewerbe dahintersteckt und es keine Plagiate sind ist das kein Problem. Bei einem von beidem kann es eine teure Abmahnung hageln. Und dann wären wir wieder bei der schönen Frage, ob es gewerblich wäre...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Amerikanische Ware in Deutschland verkaufbar? Hallo Humungus, vielen Dank für deine Antwort, jetzt ist mir einiges klarer. Wenn ich das richtig verstehe, sind Plagiate (Raub)Kopien. Das heißt also, solange die Dinge, die Person A gekauft hat, Originale sind, ist es kein Problem. Und solange es nicht gewerblich ist - das heißt dann wohl, solange Person A dies nicht beruflich ausübt? Gibt es dazu irgendwelche Gesetze, in denen man es nachlesen könnte? Also wie z.B. in einem BGB oder so? Oder sind das mehr so Gerichtsbeschlüsse? Vielen Dank nochmal, dass du mir so schnell geantwortet hast! |
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| AW: Amerikanische Ware in Deutschland verkaufbar? |
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