Dies ist eine Diskussion zu Herrschende Meinung und Mindere Meinung innerhalb des Forums Interessante Literatur für Jurastudenten
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| Herrschende Meinung und Mindere Meinung Hallo Leute, ich bin gerade im Erstensemster und die Professoren erzählen immer man würde die Herrschende Meinung und die Mindermeinung die man bei einem Meinungsstreit bringen muss in den Lehrbüchern finden. Meine Komilitonen und ich sind etwas überrascht da wir nicht immer in den Lehrbüchern die war haben auch wirklich diese Meinung finden. Gibt es da eine extra Literatur für diese Meinungen oder gibt es im Internet seiten die zu den einzelen Rechtsgebieten Meinungen aufzeigen?? Lg Barbag |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Solche Literatur gibt es, dort heißt es z.B. "Streitstände Sachenrecht". Aber in jedem guten Lehrbuch werden alle diskussionswürdigen Standpunkte aufgezeigt. Sehr schön macht dies z.B. Roxin.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Der Witz an der Sache mit herrschender- und Mindermeinung ist der, dass der einzelne Vertreter seine Meinung nicht unbedingt als Mindermeinung kennzeichnen muss. Vielmehr begründet jeder Lehrbuchautor die von ihm vertretene Meinung und stellt Gegenargumente gegen die anderen Meinungen in den Raum um zu überzeugen. Das heißt dann, dass der Student alle Lehrbücher zu einem Thema anschauen muss und herausfinden muss, welches die tatsächlich herrschende Ansicht ist - oder er schaut in einen Kommentar, der diese Zusammenfassungsarbeit in Kurzform übernimmt. Die Argumente stehen aber meist nur in den großen Kommentaren ausführlich drin. Übrigens: Es ist während des Studiums meist nicht wichtig, sich der herrschenden Meinung anzuschließen, sondern die eigene Meinung gut zu begründen! Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Lerne mit Wessels und Beulke z.b im Strafrecht..nur da finde ich fast gar keine Minder oder Herrschende Meinung. Ja aber es ist ja wichtig zu wissen welche Positionen es überhaupt gibt...wenn etwas umstritten ist und ich noch nicht mal weiss welche Ansichen es überhaupt gibt kann ich mich auch keiner Meinung anschließen. Oder andere Lehrbücher mit denen ich lerne sind: Degenhardt Staatsorga I und Borx und Walker BGB AT |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Also ich finde gerade die angesprochenene Wesselsreihe im Strafrecht stellen Meinungsstreits ganz gut dar. Das Problem ist hier nur, dass sie meistens im Kleingedruckten stehen, was ich ein bisschen schade finde ![]() Jedoch muss ich sagen, dass man mit den in den Wessels Werken aufgeführten dargestellten Meinungen doch ganz gut klarkommt. Ich bin jetzt im fünften Semester, habe bis zum kleinen Schein immer brav die herrschende Meinung befolgt und folge seit dem großen Schein Strafrecht nur noch die Meinung die ich persönliche logischer finde (nicht nur in Strafrecht, sondern in allen Rechtsgebieten). Mit dieser Methode bin ich bisher ganz gut gefahren, jedoch muss das jeder für sich selbst herausfinden, wie er da vorgehen möchte und normalerweise sollte es ja auch nicht so schwer sein, wenn der prof schon m.M. und h.M. erwähnt, sich kurze notizen zu machen und dann zuhause ausführlich zu kucken... In diesem Sinne schönen Wochenausklang ![]() greetz |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Direkt die Meinung zu lernen, finde ich unsinnig. Erstens hast du dafür garnicht die Kapazität und zweitens kommen die meisten in Klausuren garnicht dran. Ich habe mir die Streitstände des jeweiligen Rechtsgebietes aus dem Niederle Verlag zugelegt und gelesen,manches bleibt automatisch hängen da man sich einer Meinung irgendwo anschliesst. Auch in den Klausurenkursen des Niederle Verlags sind die Streitstände in die Klausuren eingeflochten,allerdings nicht alle, sondern die,die auch tatsächlich dran kommen können. Ansonsten gibt es in den Zeitschriften teilweise gute Aufsätze zu den Themen,kann dir nur empfehlen da mal zu schauen. |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Zuerst ein kleiner Tipp: Sage nie nie niemals Mindermeinung, es kann Dir durchaus passieren, dass einer deiner Professoren eine dieser "Mindermeinungen" vertritt und "minder" hört sich an wie "minderwertig", spreche also immer von der anderen Ansicht (a.A.). Ein sehr gelungenes Lehrbuch für Strafrecht zum Beispiel ist "Zieschang Strafrecht AT", aber Vorsicht, er vertritt zum beispiel bei der objektiven Zurechnung eine andere Ansicht als die Mehrheit, schließt sich jedoch der Rechtsprechung an. Für das BGB kann ich dir Brox/Walker empfehlen. Im öffentlichen Recht gilt es eigentlich viel mehr die einzelnen Lösungsschemata und das deutsche Staatssystem verstanden zu haben. Außerdem musst Du nicht sämtliche Meinungen auswendig kennen, viel besser ist es, wenn Du dir selbst eine Meinung bilden kannst. Wie Ibn Rushd schon gesagt hat "Wir stellen fest, daß die (sogenannten) Juristen unserer Zeit glauben, wer die meisten Meinungen auswendig gelernt habe, verfüge über den größten juristischen Scharfsinn. Ihre Ansicht ist wie die eines Mannes, der einen Schuhmacher für den hält, der die meisten Schuhe auf Lager hat, nicht aber für denjenigen, der über die Fähigkeit verfügt, sie zu machen." In diesem Sinne: Immer einen kühlen Kopf bewahren und den Mut haben sich eine eigene Meinung zu bilden. Außerdem: Wir alle wissen, dass Frauen die meisten Schuhe besitzen... |
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| AW: Herrschende Meinung und Mindere Meinung Hallo, für alle Rechtsgebiete kann man sagen: Guter Überblick, für Jungsemester ausreichend, in den "Großkommentaren". Die Uni-Bibliothek bietet für alle Fachgebiete entsprechende Kommentare die unter den jeweiligen §§ ausführliche Info's zu den Streitständen bieten! |
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