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Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren

Dies ist eine Diskussion zu Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren innerhalb des Forums Interessante Literatur für Jurastudenten

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 13:59
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Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren

Ich bin im Moment dabei mir für Strafrecht und Zivilrecht den ein oder anderen Kommentar zuzulegen, weil diese für den Studienalltag und Hausarbeiten fast unerlässlich werden.

Meine Frage bezieht sich auf die Auflagen. Ein aktueller "Palandt" kostet 100 Euro. Ein Exemplar von ebay von 2006 kostet gerade mal 30 Euro. Ein aktueller "Tröndle/Fischer" für Strafrecht kostet auch gute 70 Euro, die Vorauflage gerade mal 25 bei ebay.

Jetzt frage ich mich: Inwiefern sind ältere Kommentare (aber auch Lehrbücher) IM VERLAUF des Studiums zu gebrauchen (sagen wir mal, bis zum ersten Staatsexamen), ohne, dass ich mir jedes Jahr eine neue, halbwegs aktuelle Auflage kaufen muss? Zwar stehen im juristischen Seminar stets die aktuellen Auflagen, allerdings habe ich nicht immer Zeit/Lust bis an die Uni zu fahren und da macht es Sinn, wenn ich für Hausarbeiten auch mal die wichtigsten Sachen zu Hause stehen habe. Aber ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass ich keine Lust habe, 100 Euro für einen aktuellen Palandt auszugeben. Genau so wenig Lust habe ich aber auch, mir einen 1 1/2 Jahre altes Exemplar für einen Bruchteil bei ebay zu kaufen, der aber nach einem Jahr auch schon nicht mehr zu gebrauchen ist.
Also: Wie eng wird die Aktualität der Auflagen bei Jura-Studenten gesehen? Kann mir da einer helfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 14:15
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AW: Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren

In Hausarbeiten zitieren sollte man die aktuellste Auflage, arbeiten kann man ohne weiteres mit älteren. Da die aktuellste Aauflage in der Bibliothek stehen dürfte (nicht? OH, dann studieren Sie wohl in Bochum oder befinden sich am LG Köln), spricht nichts dagegen, für die Heimarbeit auch mal die älteren zu kaufen. Wwenn man die denn haben will - meines Erachtens ziemlich überflüssig, wenn man ein g'scheites lehrbuch sein Eigen nennt.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 14:28
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AW: Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren

Danke erstmal für die Antwort.
Nein, ich studiere in Marburg und es stehen auch tatsächlich immer die aktuellsten Auflagen im Seminar. Weil ich allerdings etwas weiter von Marburg entfernt wohne, habe ich nicht immer die Gelegenheit/Lust dazu, die Bibliothek aufzusuchen.

Es geht hauptsächlich darum, dass zumindest unser StR-Prof viel wert darauf legt, dass in den HA sowohl Lehrbücher, als auch einige Kommentare zitiert werden.
Dass ich nicht mit Kommentaren lerne, versteht sich von selbst, dafür habe ich natürlich Skripte und Lehrbücher. Es geht mir nur darum, mal etwas nachlesen bzw. die Kommentare in HA verwenden zu können.
Also denken Sie, dass ich diese älteren Auflagen auch in den HA verwenden kann, nur vlt. die aktuelle Auflage angeben sollte? Mir ist nämlich aufgefallen, dass das Essentielle nahezu unverändert immer wieder auf den selben Seiten steht (dass das nicht immer die Regel ist, ist mir klar, nur wird es doch in den meisten Fällen so sein...).
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 23:04
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AW: Auflagen und Aktualität von Lehrbüchern/Kommentaren

Hey.

Ich hab ein ähnliches Problem wie du...und das schon nach einem Semester ;-).

Warum die neueste Auflage, wenn man den Vorgänger 50% günstiger und ältere Auflagen bis zu 80% preiswerter (Versandkosten einbegriffen) bekommen kann?!

Es kommt immer auf die Thematik an denke ich.
Bei Ö.recht, Thema "Staatsorganisationsrecht" solltest du z.B. eine Auflage besitzen, die nach Juli 2006 erschienen ist (wegen dieser "Föderalismusreform").

Ich habe zwar auch schon gehört, dass du für Hausarbeiten die neuere Auflage benutzen sollst, aber wer will einem denn schon den Kopf abreißen, wenn man eine ältere Auflage zitiert, das Problem was man anspricht aber dennoch stimmt (bzw. die Lösung zu dem Problem, Meinungsgegenüberstellung, etc.)....problematisch ist es natürlich, wenn man völlig veraltete Auflagen benutzt, und dann eine veraltete Ansicht auf Papier bringt, die heute kaum noch vertretbar scheint.

Ich werde es aber erstmal so handhaben, dass ich mir nicht immer ein völlig neues Buch zulegen werde...für Hausarbeiten leiht man sich evtl. mal das Buch von einem Kommilitonen, oder schaut in die Bib.

Viele Profs labern meiner Ansicht nach auch ziemlich viel...is doch klar, dass die einem möglichst immer ein eigenes Buch oder eines ihrer Kollegen aus anderen Städten empfehlen, sich also gegenseitig den Geldbeutel füllen wollen...die werden bestimmt nicht sagen "Kauft euch die Bücher Second Hand, da müsst ihr nicht immer so viel für eure Lernmittel bezahlen."
Im Prinzip merkt man ab dem ersten Semester sofort, dass der einzelne Student dem Prof völlig egal ist o.O....der zieht sein Ding durch, verdient seine Kohle, und basta.
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