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Zuverdienst im Insolvenzverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Zuverdienst im Insolvenzverfahren innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 27.05.2010, 16:31
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Angry Zuverdienst im Insolvenzverfahren

Pensionär X befindet sich seit 11/2007 in der Privatinsolvenz
und jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Sein Nettoeinkommen beträgt 1650,-€(Pfändungstabelle)bei 3 unter-haltspflichtigen Personen.In diesem Fall also keine Pfändung möglich.Nun verdient er aber als Kleindarsteller des öfteren dazu
(zwischen 300.- und 1000,-€).Da er damit als selbständig gilt und eigenständig an den Treuhänder abführen muß,weiß er nun nicht,wie er nach der Pfändungstabelle vorgehen muß,um den abführungspflichtigen Betrag zu ermitteln.
Wie muß er also verfahren?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 08:43
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AW: Zuverdienst im Insolvenzverfahren

danke für die Antwort!
MfG
glitzi
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