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Zurechnung der Bösgläubigkeit des Insolvenzverwalters

Dies ist eine Diskussion zu Zurechnung der Bösgläubigkeit des Insolvenzverwalters innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 16.03.2011, 16:36
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Zurechnung der Bösgläubigkeit des Insolvenzverwalters

Guten Tag!
Ich habe einen Fall, in dem der Insolvenzverwalter dem vermeintlich absonderungsberechtigten A eine dem B gehörende Sache gem. § 170 II InsO zur Verwertung überlässt, die A anschließend verkauft. Weder der Verwalter noch A wissen vom Eigentum des B.
Nun prüfe ich den Anspruch des B gegen A aus §§ 989, 990 BGB und damit auch die Bösgläubigkeit des A bezüglich seines Besitzrechts bei Besitzerwerb.
Nun meine Frage: müsste sich A eine eventuelle Bösgläubigkeit des Insolvenzverwalters zurechnen lassen, da dieser ihm ja die Sache übergibt?
Laut Literatur schadet eine Bösgläubigkeit des Insolvenzverwalters i.R.d. § 990, wenn der Besitz durch ihn ausgeübt oder erworben wird. Nun frage ich mich, ob diese Zurechnung der Bösgläubigkeit des Verwalters nur für den Gemeinschuldner gilt oder auch für Personen wie A?
Vielen Dank!
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