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Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 19.05.2011, 12:13
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Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung

Hallo liebe Gemeinde,

kann mir einer erklären was der Unterschied zw. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist?

Überschulden können sich nur juristische Personen, warum verstehe ich auch. Und wann sie überschuldet sind weiß ich auch. Aber wann ist die juristische Person zahlungsunfähig?

Bsp: Juristische Person hat 100 EUR, einen Schreibtisch im Wert 100 EUR während G eine eine Forderung iHv 150 EUR gegen die jP hat. Ist die jP dann zahlungsunfähig, aber nicht überschuldet?

Irgendwas blicke ich da nicht...

Danke für die Hilfe.
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Alt 10.06.2011, 17:10
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AW: Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung

Zahlungsunfähigkeit liegt ja nur bei einer größeren und längeren Liquiditätslück vor. Wenn absehbar ist, dass die jP keine weiteren Zuflüsse erhalten wird oder sich Mittel organisieren kann, kann sie ihre Verbindlichkeit definitiv nicht erfüllen und ist Zahlungsunfähig. Es kommt bei der ZU nur auf den Liquiditätsstauts an!
Bilanziell überschuldet ist die jP hier in der Tat nicht.
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