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Zahlung vor Änderung 11.2008 kann Insoverwalter nun nach neuem Recht vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Zahlung vor Änderung 11.2008 kann Insoverwalter nun nach neuem Recht vorgehen? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 04.10.2011, 12:01
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Zahlung vor Änderung 11.2008 kann Insoverwalter nun nach neuem Recht vorgehen?

Man stelle sich vor, der Vorstand einer AG hätte zu einem Zeitpunkt in 2008, als die Änderung des §92 AktG noch nicht in Kraft getreten war eine Zahlung vorgenommen und bald danach wäre die AG in die Insolvenz geschlittert. Könnte dann der Insolvenzverwalter nach der neuen Norm des §92 AktG vorgehen? Sollte dafür nicht eigentlich eine Form des Rückwirkungsverbots gelten?
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