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Zahlung nach Feststellung

Dies ist eine Diskussion zu Zahlung nach Feststellung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 18.09.2011, 15:38
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Zahlung nach Feststellung

Liebes Forum, ich habe mal eine Frage:

Mal angenommen, A schuldet B 7.500,00 €. Rechtsgrund ist egal. Nun wird A privatinsolvent, B meldet 5.000,00 € zur Tabelle an, da diese vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, weitere 2.500,00 macht er als Neugläubiger geltend, da diese nach InsO-Eröffnung, aber in Unkenntnis des B entstanden sind. Weiter angenommen, die ist insolvenzrechtlich nicht zu beanstanden. Alles ist gut.

Die 5.000,00 werden zur Tabelle rechtskräftig festgestellt, die weiteren 2.500,00 macht B im Mahnverfahren geltend. So weit,so gut.

Jetzt bietet A eine Zahlung von 3.500,00 € sowie eine weitere Ratenzahlung in Höhe von 7 x 100,00 € gegen Stundung des restlichen Betrages für 10 Jahre, dann soll der Rest erlassen werde.

Muss B jetzt seine festgestellten 5.000,00 € von der Tabelle zurückziehen. Kann A wegen Gläubigerbevorteilung die Restschuldbefreiung versagt werden?
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