Dies ist eine Diskussion zu Willkürliche Erhöhung der Gerichtskosten innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Willkürliche Erhöhung der Gerichtskosten Nach erteilter Restschuldbefreiung erhält A eine Kostenrechnung. Er wird aufgefordert, diese gestundeten Verfahrenskosten sofort zu zahlen, oder Antrag auf fortgesetzte Stundung zu stellen. Das tut A und erhält die fortgesetzte Stundung. Ein Jahr später wird A wieder vom Gericht angeschrieben und soll nun sofort zahlen, oder Raten anbieten. Nur, die jetzige Kostenrechnung ist um 106 € höher als die vom vergangenen Jahr. Frage: Können einmal festgesetzte Verfahrenskosten willkürlich erhöht werden? Gruss Colonel_SG |
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