Dies ist eine Diskussion zu Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Verjährung innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Verjährung erstmal meinen Dank an die Macher dieses Forums. Meine Frage ist. Gestern kam der Gerichtsvollzieher und hat einen Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten gesteckt. Der Vollstreckungsbescheid auf dem stehen folgende Daten. Vollstreckungsbescheid vom 06.03.2012 aufgrund des am 20.11.2011 erlassenen und am 07.02.2012 zugestellten Mahnbescheides. Das Problem ist der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid ging an eine Adresse an dem der Gläubiger nie gewohnt hat. Er war nicht mal in dieser Stadt gemeldet, es war nur der Name gleich. Also Antrag stellen auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Jetzt die zweite Frage: Es geht um eine Forderung aus dem Jahre 2008 die er vergessen hat, Verjährungsfrist wäre der 31.12.2011. Ist nach Wiedereinsetzung in den alten Stand die Forderung nun verjährt?. Danke |
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| AW: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Verjährung Ich denke schon: Der Gläubiger versucht der Verjährung durch die demnächstige Zustellung (§ 167 ZPO) zu entkommen. Das entlastet ihn von allem, was bei Gericht passiert (Zeit von Antragseingang bis Zustellung). Wenn der Fehler aber beim Gläubiger liegt (falsche Anschrift), läuft er in die Verjährung, sofern der Mahnbescheid noch angegriffen werden kann. |
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