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Werkstatt war insolvent - Reklamation/Forderung

Dies ist eine Diskussion zu Werkstatt war insolvent - Reklamation/Forderung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 03.03.2010, 15:03
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Werkstatt war insolvent - Reklamation/Forderung

Anton's Auto ist stehengeblieben.

Deshalb ruft Anton seinen Automobilclub an. Der KFZ-Mechaniker vom Automobilclub tippt auf den Anlasser. Anton lässt das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt abschleppen.

In dem Werkstattauftrag wird vermerkt, dass der Wagen nicht anspringt und der KFZ-Mechaniker vom Automobilclub auf den Anlasser tippt.

Vier Tage später holt Anton das Fahrzeug ab und bezahlt eine Rechnung von an die 600,- Euro, eben für den Austauch des Anlassers.

Anton fährt bei der Werkstatt vom Hof, parkt vor seiner Haustür, geht eine Tasche in seiner Wohnung holen, setzt sich wieder ins Auto, startet, aber der Wagen springt erneut nicht an.

Es erscheint wieder ein KFZ-Mechaniker vom Automobilclub und tippt auf den Anlasser.

Mit Muskelkraft bekommen sie das Fahrzeug zum Laufen und Anton fährt zurück zur Werkstatt. Der Serviceberater aber meint, dass die Werkstatt korrekt gearbeitet habe und sie eh nur dem Anton weitere Kosten, wie etwa durch die Überprüfung der Boardelektronik entstanden wären, ersparen wollten.

Deshalb sei die Werkstatt nicht in der Pflicht und Anton müsse selbstverständlich für alle weiteren Kosten, Fehlersuche- und behebung aufkommen.

Anton steigt nach kurzer Diskussion in seinen Wagen, welcher nun überraschenderweise anspringt und fährt zu der Werkstatt seines Vertrauens, wo ein Fehler im Zündschloss festgestellt und behoben wurde, was nicht einmal ein Zehntel der Rechnung von der Fachwerkstatt ausmachte.

Status Quo: Die Sache liegt beim Anwalt und in Kürze wird Klage erhoben.

Aber: Die Fachwerkstatt befand sich zum Zeitpunkt der Reparatur bereits in Insolvenz, so dass selbst wenn Anton die Klage gewinnt, seine Forderung in der Insolvenzmasse untergehen wird.

Die Fachwerkstatt wurde wenige Tage nach Anton's Besuch umfirmiert.

Auf der Rechnung ist die Insolvenz nicht ersichtlich. Hätte die Firmierung nicht beispielsweise in "in Insolvenz" geändert werden bzw. muss so etwas nicht dem Kunden mitgeteilt werden?
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