Dies ist eine Diskussion zu Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Ehepaar A hat offenstehende Steuerschulden bei der Gemeinde B. Diese werden des öfteren angemahnt und gestundet. Weitere Steuerschulden werden durch B angemahnt, doch A kann diese aus den derzeit herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen nicht begleichen. Später meldet das Ehepaar A Privatinsolvenz an und übergeben sämtliches Vermögen dem Insolvenzverwalter. Wer müsste in diesem Fall die Steuerschulden begleichen und wer würde die Mahn-und Säumnisgebühren begleichen müssen? Wie würde es sich auswirken, wenn das Ehepaar Privatpersonen wären/ wenn sie Unternehmer wären? |
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Zunächst einmal kann das Insolvenzverfahren nur über das Vermögen des Ehepaars A eröffnet werden, wenn es sich um Gesamtgut einer Gütergemeinschaft handelt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass es nur über eine natürliche oder juristische Person eröffnet werden kann (§ 11 Abs. 1 InsO). Unabhängig von der Frage, ob "Anmelden der Insolvenz" bedeutet, dass das Ehepaar A einen Insolvenzantrag gestellt hat oder ob das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, wird das Vermögen nie dem Insolvenzverwalter "übergeben". Das Ehepaar A bliebe also Vermögensinhaber. Auf einen (ggf. vorläufigen) Insolvenzverwalter kann nur die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergehen (§ 22 Abs. 1 S. 1 bzw. § 80 Abs. 1 InsO). Die Steuerschulden müssten also weiterhin (rechtlich) von dem Ehepaar A beglichen werden. Tatsächlich wird dies durch den Insolvenzverwalter nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durch quotale Befriedigung geschehen, da auch eine Gemeinde B bloße Insolvenzgläubigerin ist (§ 38 InsO). Ob es sich bei dem Ehepaar um Privatpersonen oder Unternehmer handelt, ist m.E. irrelevant. So mein Verständnis.
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Vielen Dank für die Antwort. Kann man das anhand von Gesetzen oder Urteilen belegen, dass der Schuldner weiterhin die Steueraufforderungen (und evtl. auch Abwassergebühren etc.) begeleichen muss? Ich habe gelesen, dass nach dem Insolvenz- Eröffnungsbeschluß die Aufforderungen nicht mehr an den Schuldner zu leisten sind?! Heißt das, dass die Steuerbescheide also an den Insolvenzverwalter zu richten sind? |
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Begleichen wird der Insolvenzverwalter die Steuerforderungen. Er hat durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Ehepaars A (§ 80 Abs. 1 InsO). Jedoch schuldet das Ehepaar A haftungsrechtlich die Begleichung - das Ehepaar war vor Eröffnung des Verfahrens Schuldner der Gemeinde B und bleibt dies auch nach Eröffnung. An der Person des Schuldners ändert sich nichts (es schuldet nun nicht etwa der Insolvenzverwalter der Gemeinde B die Steuern aus seinem Vermögen zu zahlen). Das heißt praktisch, dass zwar der Insolvenzverwalter an die Gemeinde B (die spätere Insolvenzquote) zahlen muss, aber mit dem Geld des Ehepaars A. Urteile, die das belegen, kenne ich nicht. Das folgt aber aus den allgemeinen Grundsätzen: Durch ein Insolvenzverfahren wird nicht die Person des Schuldners durch den Insolvenzverwalter ersetzt. Der Insolvenzverwalter "kümmert" sich nun einfach um alles, aber mit dem Geld des Schuldners. Ihm wird quasi alles Vermögen gegeben, um damit zu wirtschaften und alle Gläubiger möglichst vollständig zu befriedigen. Bei der zweiten Frage bin ich mir nicht so sicher, wie bei dem, was ich bis jetzt geschrieben habe. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass Aufforderungen - gleich welcher Art - ab Eröffnungsbeschluss an den Insolvenzverwalter zu richten sind. Alles andere hätte wäre nämlich sinnlos, da der Schuldner (=Ehepaar A), selbst wenn er wollte, überhaupt nicht wirksam Zahlungsaufforderungen nachkommen kann. Alle von dem Ehepaar A, nach der Eröffnung des Verfahrens, vorgenommenen Verfügungen über einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse (§ 35 Abs. 1 InsO) - dazu zählt selbstverständlich Geld - sind nämlich absolut unwirksam (§ 81 Abs. 1 S. 1 InsO). Hoffe das hilft. Falls nicht, einfach nochmal nachfragen. Wie "fiktiv" ist dieser Fall denn?
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Um was für Steuerschulden handelt es sich denn?
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? |
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| AW: Wer zahlt Steuerschuld in der Insolvenz? Bis zur Verfahrenseröffnung sind Grundsteuerschulden TAbellenforderungen gem. § 38 InsO. Nach Verfahrenseröffnung sind es MAsseschulden gem. § 55 InsO. Das heißt, für diesen Zeitraum muss der Verwalter die GRundsteuer entrichten. Er kann sich aber von dieser LAst befreien, wenn er das Grundstück an den Insolvenzschuldner (bei einer jur. Person Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand) freigibt. Ich bilde mir aber ein, dass das Finanzamt in das Grundstück vollstrecken kann, falls die Grundsteuer nicht beglichen werden.
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