Dies ist eine Diskussion zu Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... ich würde gerne folgenden Fall skizzieren. Jemand leiht jemand anderem Geld. Die Rückzahlung ist mündlich vereinbart und hat keinen fest gelegten Termin. Nun schickt der Gläubiger dem Schuldner eine Mail und schlägt beispielsweise eine Rate von 200 monatlich oder eine Gesamtrückzahlung von beispielsweise 2600 vor. Der Gläubiger kann dies nach eigenen Bekunden nicht bezahlen und schlägt seinerseits 50 monatlich vor. Kann jetzt der Gläubiger ohne Antwort auf den Vorschlag des Schuldners einen Anwalt einschalten? Muss der Schuldner die entstandenen Anwaltsgebühren zahlen? Welche Rechte hat der Schuldner und welche Rechte hat der Gläubiger in so einem Fall? Viele Grüße Thomas |
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Zitat:
Etwa im Sinne von "Zahle es halt zurück so wie du kannst!" WENN das so ist .... BGB §488 Abs 3 Satz 1: Zitat:
Erstmal mit 3-Monats Frist den Kreditvertrag kündigen .... |
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Vielen Dank schonmal für Deine Antwort OnkelOtto. Leider ist dieser Fall nicht ganz so einfach fürchte ich. Zitat:
Zitat:
Etwas präziser könnte der Fall so aussehen: Zwei Menschen leben zusammen und der eine hat noch offene Schulden. Der eine Partner zahlt dem anderen beispielsweise die Schulden ab. Dazu gab es eine mündliche Vereinbarung, dass das Geld zurück gezahlt wird, wenn es machbar ist. Nun trennen sich die beiden beispielsweise. Der Gläubiger würde jetzt in diesem Fall eine Mail an den Schuldner schicken und dort die sofortige Rückzahlung auf einen Schlag verlangen oder alternativ z.b. 200 im Monat. Der Gläubiger schickt eine Mail zurück in der er beispielsweise aussagt, dass er nur 50 mtl zahlen kann. Zusätzlich die Versicherung, dass die Gesamtsumme potentiell in wenigen Wochen zur Rückzahlung zur Verfügung steht. In diesem Beispiel antwortet der Gläubiger aber gar nicht darauf, sondern schaltet kommentarlos einen Anwalt ein. Der Anwalt stellt beispielsweise eine 2 Wochen Frist für die komplette Rückzahlung oder droht mit weiteren rechtlichen Schritten. Laut Aussage des Anwaltes wurde vorher eine angemahnte Frist (das Wort Mahnung ist im vorherigen Schriftverkehr nicht aufgetaucht) des Gläubigers nicht eingehalten. Natürlich kommen jetzt für den Gläubiger weitere Kosten vom Anwalt hinzu. Während der Frist vom Anwalt, wurde aber gemäss des Vorschlags des Schuldners die erste Rate von 50 überwiesen. Wie sollte sich der Schuldner in so einem fiktiven Fall verhalten um weitere Kosten zu vermeiden? Hatte der Gläubiger das Recht den Anwalt einzuschalten ohne dies vorher anzudrohen, die Rückzahlung einzufordern (in diesem fiktiven Fall hat er lediglich einen Vorschlag zur Rückzahlung gemacht), oder gar so etwas wie die Rückzahlung anzumahnen? |
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Ich muß jetzt nicht darauf hinweisen, _kein_ Rechtsexperte zu sein - oder ? Zitat:
Ob eine solche Email aber eine wirksame Kündigung eines unbefristeten Darlehensvertrages darstellt ( Wurde denn wenigstens mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt ), scheint mir zweifelhaft. Und wenn nicht ordentlich gekündigt wurde kann der Schuldner m.E. nicht in Verzug sein. Der Gläubiger kann natürlich jederzeit einen Anwalt beauftragen - als Schreibhilfe sozusagen. Entstehende Kosten könnten aber wohl nur dann dem Schuldner auferlegt werden, wenn dieser eben in Verzug ist ( Den Verzug müsste der Gläubiger nachweisen, denke ich ). |
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Ändert es in so einem Fall etwas, wenn es keinen Darlehensvertrag gibt und der Anwalt des Gläubigers das geliehene Geld als Gefälligkeit auslegt? |
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Zitat:
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| AW: Wenn man Post vom Anwalt bekommen hat... Ich hab in diesem Fall gar nichts spezielles gedacht. Es stellte sich mir nur die Frage, ob es etwas geändert, wie es formuliert ist. Vielen Dank für die Informationen Otto! Das hat mir sehr geholfen. Viele Grüße Thomas |
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