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Wegfall der Stundung von Verfahrenskosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wegfall der Stundung von Verfahrenskosten? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 20:40
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Wegfall der Stundung von Verfahrenskosten?

Ein Insolvenzschuldner hat nach erteilter Restschuldbefreiung ein Jahr später vom Gericht die Verfahrenskosten seiner Privatinsolvenz aufgeladen bekommen.

Damit ist dieser Insolvenzschuldner völlig überfordert. Er müsste erneut die Insolvenz beantragen, weil er mit 915 € Rente monatlich die Verfahrenskosten i.H.v. 2481,00 € nicht zahlen kann.

Eine Ratenzahlung wird auch nicht gehen, oder die Raten müssten so klein sein, dass er bis an sein Lebensende zahlen müsste.

Frage:
Was kann dieser Insolvenzschuldner dagegen tun?

Gruss
Colonel_SG
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 12:25
Boardneuling
 
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AW: Wegfall der Stundung von Verfahrenskosten?

"Aufgeladen bekommen" ist m.E. fehl am Platze. Dass das Verfahren Kosten verursacht, sollte der Schuldner wissen. Stundung während des Verfahrens bedeutet nicht, dass er das Verfahren für lau bekommt. Nach Erteilung der RSB werden die Kosten fällig.

Der Schuldner kann kleinere Raten anbieten. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, ob diese genehmigt werden. Wenn sie nicht genehmigt werden, besteht immer noch die Möglichkeit, weitere Stundung zu beantragen.
Die Prüfung der Einkommensverhältnisse sowie die max. Ratenzahlungsdauer beträgt 4 Jahre. Der Schuldner muss also nicht fürchten, bis ans Lebensende durch die Raten belastet zu sein. Ist nach Ende der 4 Jahre noch ein Restbetrag offen, wird dieser niedergeschlagen.

Gruß,
Doretta
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