Dies ist eine Diskussion zu Was passiert nach der EV innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| AW: Was passiert nach der EV Ich gehe mal davon aus, dass dieser Thread versehentlich im Insolvenz-Subforum gelandet ist. Die e.V. ist eine Vollstreckungsmaßnahme, mittels der der Gläubiger herauszufinden versucht, ob und ggf. was noch an verwertbaren Sachen beim Schuldner zu finden sind. Da alle Vermögensverhältnisse anzugeben sind, kann man auf diese Weise Arbeitgeber (Lohnpfändung!), Versicherungen usw. herausbekommen. In aller Regel wird jedoch nicht viel dabei herausspringen und der Schuldner hat allein die negativen Auswirkungen der e.V. hinzunehmen: Eintrag in die Schuldnerkartei des Gerichts und in die Schufa, evtl. Arbeitsplatzverlust und Kündigung der Bankkonten und etwaige Kredite. Wichtig zu wissen ist, dass nur der Schuldner selbst für seine Schulden haftet. Dritte können dafür nicht belangt werden, da gegen die kein Vollstreckungstitel vorliegt. Es muss auch berücksichtigt werden, dass eine Vollstreckungsmaßnahme dann nicht lohnenswert ist, wenn nicht einmal die Kosten der Vollstreckung gedeckt werden können. Eine so genannte Austauschpfändung (z.B. Schwarz/weiß-Fernseher anstelle Farbfernseher) spielt heutzutage so gut wie keine Rolle mehr.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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