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Was passiert nach der EV

Dies ist eine Diskussion zu Was passiert nach der EV innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 10.09.2005, 11:09
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Unhappy Was passiert nach der EV

Mal angenommen Exfrau hat einen Titel gegen Exmann erwirkt,der muss jetzt wegen Zahlungsunfähigkeit zur EV!Was ändert sich für die neue Ehefrau?Lohn liegt unter Pfändungsgrenze!Konto läuft nur auf Namen der Ehefrau,auf dieses geht allerdings Lohn des Mannes!Es gibt keinerlei Vermögen!Darf Gläubiger an die Lebensversicherung?Der Kleinwagen ist 1 Jahr alt und noch lange nicht abbezahlt-muss er abgegeben werden?Er wird für den Weg zur Arbeit genutztz!
Bitte helft mir...
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Alt 10.09.2005, 11:45
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AW: Was passiert nach der EV

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Thread versehentlich im Insolvenz-Subforum gelandet ist.

Die e.V. ist eine Vollstreckungsmaßnahme, mittels der der Gläubiger herauszufinden versucht, ob und ggf. was noch an verwertbaren Sachen beim Schuldner zu finden sind. Da alle Vermögensverhältnisse anzugeben sind, kann man auf diese Weise Arbeitgeber (Lohnpfändung!), Versicherungen usw. herausbekommen. In aller Regel wird jedoch nicht viel dabei herausspringen und der Schuldner hat allein die negativen Auswirkungen der e.V. hinzunehmen: Eintrag in die Schuldnerkartei des Gerichts und in die Schufa, evtl. Arbeitsplatzverlust und Kündigung der Bankkonten und etwaige Kredite. Wichtig zu wissen ist, dass nur der Schuldner selbst für seine Schulden haftet. Dritte können dafür nicht belangt werden, da gegen die kein Vollstreckungstitel vorliegt. Es muss auch berücksichtigt werden, dass eine Vollstreckungsmaßnahme dann nicht lohnenswert ist, wenn nicht einmal die Kosten der Vollstreckung gedeckt werden können. Eine so genannte Austauschpfändung (z.B. Schwarz/weiß-Fernseher anstelle Farbfernseher) spielt heutzutage so gut wie keine Rolle mehr.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

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