Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens?

Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens?

Hi

Mal angenommen Herr M ist seit 1 Jahr in der Privatinsolvenz.
In der Masse ist nun mehr als er Vorderungen hat.

Der Treuhändler wird demnächst seinen Abschlussbericht schreiben an das Gericht, das alle Schulden, Gerichtskosten und Treuhändlerkosten bezahlt sind.

Der Treuhändler schlägt vor wenn ein Schreiben kommt vom Gericht, die vorzeitige Restschuldenbefreiung zu stellen.

Herr M weiss das ein paar Gläubiger sich nicht in der Tabelle angemeldet haben.

Obwohl die angeschrieben wurden, diese Schulden gehören dann auch in die Restschuldenbfreiung.

Kann Herr M auch auf die vorzeitige Restschuldenbefreiung verzichten (Einfach nur Einstellung des Verfahren)?

Wenn ja, wäre Herr M wieder sauber in der Schufa?
(Nach der Restschuldenbfreiung erst in 3 Jahren wieder)

Die Gläubiger die sich nicht in der Tabelle gemeldet haben belaufen sich die Schulden auf unter 1000 Euro. Die Herr M auch noch bezahlen kann.


Gruss Mindoro
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 08:50
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 121
Keine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens?

Wenn die Gläubiger ihre Forderungen nicht angemeldet haben und sie aber von den Insolvenzverfahren wussten, dann ist das das Pech der Gläubiger. Die können ihre Forderung dann nicht mehr zwangsvollstrecken. Ich denke, der Treuhänder sollte gleich in seinen Schlussbereicht reinschreiben, dass eine vorzeitige RSB erteilt werden sollte.
Die "nicht-angemeldeten" Gläubiger muss man nicht noch ausbezahlen, wenn man selber für sich reinen Tisch machen will, dann kann man das natürlich.
Warum sollte M auf die vorzeitige Restschuldbefreiung verzichten?
Das mit der Schufa dauert mE 3 _Jahre nach Ende der Abtretungserklärung, demzufolge 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
__________________
Read more, learn more, change the globe
- NAS -
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 10:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindoro44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens?

Zitat:
Warum sollte M auf die vorzeitige Restschuldbefreiung verzichten?
Das mit der Schufa dauert mE 3 _Jahre nach Ende der Abtretungserklärung, demzufolge 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Weil Herr M gerne seine Schufa sauber haben möchte.
Herr M hätte ja alle seine Schulden gezahlt.

zb, bei einen neuen Mietvertrag wird manchmal gefragt, wurde ihnen in den letzten Jahren eine Restschuldenbefreiung erteilt ?
Und in den nächsten 3 Jahren ist leider kein billigerer Stromanieter wechsel möglich,
Internetanbieter, Handyvertrag usw.
Bei der Bank wird wahrscheinlich noch die nächsten 3 Jahre nur ein Guthabenkonto geführt.

Darum die Frage ob es eine Möglichkeit aus den Verfahren vorzeitig rauszukommen ohne Restschuldenbefreiung?



Gruss Mindoro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was tun gegen Einstellung des Verfahrens Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.01.2011 17:48
§ 47 Einstellung des Verfahrens Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.09.2009 23:05
Einstellung eines Verfahrens? Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.12.2008 18:11
Einstellung des Verfahrens Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.10.2008 20:04
Diebstahl: Einstellung des Verfahrens? Strafrecht / Strafprozeßrecht 18.07.2008 19:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Insolvenzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN