Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens? Mal angenommen Herr M ist seit 1 Jahr in der Privatinsolvenz. In der Masse ist nun mehr als er Vorderungen hat. Der Treuhändler wird demnächst seinen Abschlussbericht schreiben an das Gericht, das alle Schulden, Gerichtskosten und Treuhändlerkosten bezahlt sind. Der Treuhändler schlägt vor wenn ein Schreiben kommt vom Gericht, die vorzeitige Restschuldenbefreiung zu stellen. Herr M weiss das ein paar Gläubiger sich nicht in der Tabelle angemeldet haben. Obwohl die angeschrieben wurden, diese Schulden gehören dann auch in die Restschuldenbfreiung. Kann Herr M auch auf die vorzeitige Restschuldenbefreiung verzichten (Einfach nur Einstellung des Verfahren)? Wenn ja, wäre Herr M wieder sauber in der Schufa? (Nach der Restschuldenbfreiung erst in 3 Jahren wieder) Die Gläubiger die sich nicht in der Tabelle gemeldet haben belaufen sich die Schulden auf unter 1000 Euro. Die Herr M auch noch bezahlen kann. Gruss Mindoro |
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| AW: Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens? Wenn die Gläubiger ihre Forderungen nicht angemeldet haben und sie aber von den Insolvenzverfahren wussten, dann ist das das Pech der Gläubiger. Die können ihre Forderung dann nicht mehr zwangsvollstrecken. Ich denke, der Treuhänder sollte gleich in seinen Schlussbereicht reinschreiben, dass eine vorzeitige RSB erteilt werden sollte. Die "nicht-angemeldeten" Gläubiger muss man nicht noch ausbezahlen, wenn man selber für sich reinen Tisch machen will, dann kann man das natürlich. Warum sollte M auf die vorzeitige Restschuldbefreiung verzichten? Das mit der Schufa dauert mE 3 _Jahre nach Ende der Abtretungserklärung, demzufolge 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
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| AW: Vorzeitige Restschuldenbefreiung oder Einstellung des Verfahrens? Zitat:
Herr M hätte ja alle seine Schulden gezahlt. zb, bei einen neuen Mietvertrag wird manchmal gefragt, wurde ihnen in den letzten Jahren eine Restschuldenbefreiung erteilt ? Und in den nächsten 3 Jahren ist leider kein billigerer Stromanieter wechsel möglich, Internetanbieter, Handyvertrag usw. Bei der Bank wird wahrscheinlich noch die nächsten 3 Jahre nur ein Guthabenkonto geführt. Darum die Frage ob es eine Möglichkeit aus den Verfahren vorzeitig rauszukommen ohne Restschuldenbefreiung? Gruss Mindoro |
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