Dies ist eine Diskussion zu Vorgehen von XYZ GmbH NACH ihrer Pleite gegen Privatperson ABC wegen Zivilsache innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Vorgehen von XYZ GmbH NACH ihrer Pleite gegen Privatperson ABC wegen Zivilsache gegeben sei die fiktive Firma XYZ. Sie habe Finanzschwierigkeiten gehabt. Letzlich sei es vor kurzem zum Konkursverfahren von XYZ beim Amtsgericht Irgendwo gekommen. Die Firma XYZ habe über ihren Insolvenzverwalter MNO alle Immobilien verkauft und tritt weder mit Website, noch mit Firmenregisternennung, noch mit Gebäuden, noch mit Fahrzeugen, noch mit Werbung, noch persönlich in Erscheinung. Der ehem. Geschäftsführer der Pleitefirma XYZ, der Herr DEF, lebt weiter und hat sich privat irgendeine neue Existenz aufgebaut. Sie hat nichts mit seinem früheren Geschäft, von wo natürlich alle Leute entlassen wurden, zu tun. VOR!! Der Pleite von XYZ hat XYZ, vertreten von Gesch. f. DEF noch erfolgreich ein Verfahren wegen übler Nachrede gegen Frau STU geführt. Das Verfahren (ACHTUNG!!) wurde gewonnen von FIRMA XYZ und NICHT von Gesch. f. DEF als Privatperson!!!!! In dem Verfahren (kurz vor der Pleite entschieden), wurde bestimmt, dass Frau STU an Firma XYZ (nicht Herrn DEF persönlich) 1234,56 Schadensersatz zahlen muss. Frau STU zahlt zunächst in Raten. Frau STU bekommt mit, dass XYZ - Firma pleite ist. Sie stellt daraufhin das Ratenzahlungsverhalten ein (sagen wir mal 123,45 / Monat). Denn Frau STU denkt: Wenn die Firma net mehr existiert, dann zahle ich auch nicht mehr. Denn wen soll ich bezahlen, wenn´s den und auch keine Nachfolge - Firma mehr gibt?? Kann der Insolvenzverwalter von XYZ dagegen vorgehen? Oder hat STU recht? Wie würde sich Eure Musterantwort verändern, wenn die Klage von XYZ - Firma gegen STU - Privatfrau erst rechtskräftig gewonnen worden wäre, zu einem Zeitpunkt, wo XYZ - Firma schon im Insolvenzverwaltungsverfahren gewesen wäre? LG Lusthansa |
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