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Vollstreckungsbescheid und Insolvenzantrag

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckungsbescheid und Insolvenzantrag innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 22.06.2011, 14:45
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Vollstreckungsbescheid und Insolvenzantrag

Hallo,

mal angenommen, dass Otto Normalverbraucher erfolglos bei seinem ehemaligen Stromlieferanten Atomstrom GmbH sein Guthaben aus der Abschlussrechnung anmahnt. Am Ende erlässt das Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid. Die Atomstrom GmbH reagiert nach wie vor nicht.

Einige Tage nach Erlass des Vollstreckungsbescheids stellt die Atomstrom GmbH einen Insolvenzantrag und in der Bekanntmachung des Amtsgerichts heißt es:

Zitat:
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 1234 eingetragenen Atomstrom GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Erwin Meyer und Gottfried Schmidt

ist am 14.06.2011, um 14:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Otto Müller bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht, 14.06.2011
Wie soll sich Otto Normalverbraucher verhalten? Soll er dem Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsbescheid zusenden und ihn mit der Vollstreckung beauftragen? Macht das noch Sinn? Drohen ihm irgendwelche Nachteile, wenn er das nicht tut?

Gruß
HAL9001
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Alt 03.07.2011, 17:54
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AW: Vollstreckungsbescheid und Insolvenzantrag

Hi lieber TDF-Kunde,

als Gläubiger kann man da nun herzlich wenig machen. Nicht den Gerichtsvollzieher losschicken. Der wird nix holen und auf den Kosten bleibt man sitzen. Das einzige was man als Gläubiger machen kann, ist nach der Verfahrenseröffnung seine Forderung anzumelden und zu hoffen, dass man eine hohe Quote kriegt.
__________________
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insolvenzantrag, vollstreckungsbescheid

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