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Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  • 1 Post By Ara1

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 10:59
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Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

Hallo.

Gehen wir von dem Fall aus das Person A gerne einen Vertrag für 12 Monate in einem Fitnessclub abschließen möchte.
A hat aber vor einigen Jahren die eidesstaatliche Versicherung unterzeichnen müssen und darf soweit wie bekannt keine Verträge abschließen.
Nun möchte aber Person B die monatlichen Kosten für den Fitnessclub bezahlen damit A keine Probleme bekommt.
Somit würde A ja nicht bezahlen, aber trotzdem müsste A diesen Vertrag des Clubs unterschreiben.

Nun die Frage. Macht A sich damit strafbar wenn A unterschreibt wenn aber Person B die Zahlungen übernimmt?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:04
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AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

Zitat:
Zitat von Jessica1987 Beitrag anzeigen
A hat aber vor einigen Jahren die eidesstaatliche Versicherung unterzeichnen müssen und darf soweit wie bekannt keine Verträge abschließen.
Das stimmt so nicht. Auch mit eidesstattlicher Versicherung darf man Verträge abschließen. Probleme gibt es nur, wenn man sie nicht erfüllen kann, weil unterstellt werden kann, dass man seine finanzielle Lage kannte und mit dem Zahlungsausfall gerechnet hat.

Zitat:
Macht A sich damit strafbar wenn A unterschreibt wenn aber Person B die Zahlungen übernimmt?
Nein, macht er nicht.

Und was ist, wenn der B urplötzlich sagt "ne, zahl ich nicht mehr"???

Auf Nummer sicher geht man, wenn der B den Vertrag unterschreibt und der A im Vertrag als Begünstigter genannt wird. Dann kann sich B nicht gegen die Zahlung wehren. Ich gehe davon aus, dass das Fitnessstudio das auch gerne mitmacht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:10
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AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Auch mit eidesstattlicher Versicherung darf man Verträge abschließen. Probleme gibt es nur, wenn man sie nicht erfüllen kann, weil unterstellt werden kann, dass man seine finanzielle Lage kannte und mit dem Zahlungsausfall gerechnet hat.

Nein, macht er nicht.

Und was ist, wenn der B urplötzlich sagt "ne, zahl ich nicht mehr"???

Auf Nummer sicher geht man, wenn der B den Vertrag unterschreibt und der A im Vertrag als Begünstigter genannt wird. Dann kann sich B nicht gegen die Zahlung wehren. Ich gehe davon aus, dass das Fitnessstudio das auch gerne mitmacht.

Hallo und danke für die Antwort. Ja, diese Idee hatten A und B auch schon, aber der Fitnessclub stellt sich da queer.
Gut, also A würde keine Probleme bekommen wenn A immer zahlt?!
Sind Sie sich da ganz sicher das A keine Probleme bekommt?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:12
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AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

eben gefunden

"Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, erklärt dadurch schlüssig, dass er auch in der Lage ist, diese zu bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, täuscht er seinen Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit und begeht einen sogenannten Eingehungsbetrug. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und zum Beispiel bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat."
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 11:51
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AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

Zitat:
Zitat von Jessica1987 Beitrag anzeigen
"Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, erklärt dadurch schlüssig, dass er auch in der Lage ist, diese zu bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, täuscht er seinen Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit und begeht einen sogenannten Eingehungsbetrug. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und zum Beispiel bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat."
Bitte nicht guttenbergisiern, sondern die Quelle nennen: http://www.zyklop.de/inkasso_pressem...se-010304.html

Solange A zahlt, gibt es kein Problem. Zahlt er nicht, hat er ein wesentlich größeres Problem als ein "Normalbürger", weil er ja von seiner finanziellen Schieflage wusste.

Die "Folge einer Strafbarkeit trotz eV" wäre, dass jemand, der eine eV abgegeben hat, nie mehr einen Vertrag abschließen könnte.

Nur ein Beispiel: ein Schuldner gibt die eV ab und gewinnt am nächsten Tag eine Million im Lotto. Und? Darf er das Geld nicht ausgeben?

Ich würde trotzdem dazu raten, dass sich A von einem Konstrukt fernhält, in dem er einen Vertrag in der Hoffnung abschließt, der B würde schon zahlen! Lieber Studio wechseln!
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Alt 05.09.2011, 22:34
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AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung

oder noch besser: aufgrund der finanziellen Lage lieber ganz aufs Fitnessstudio verzichtet und lieber kostenlosen Sport macht
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