Dies ist eine Diskussion zu Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung Gehen wir von dem Fall aus das Person A gerne einen Vertrag für 12 Monate in einem Fitnessclub abschließen möchte. A hat aber vor einigen Jahren die eidesstaatliche Versicherung unterzeichnen müssen und darf soweit wie bekannt keine Verträge abschließen. Nun möchte aber Person B die monatlichen Kosten für den Fitnessclub bezahlen damit A keine Probleme bekommt. Somit würde A ja nicht bezahlen, aber trotzdem müsste A diesen Vertrag des Clubs unterschreiben. Nun die Frage. Macht A sich damit strafbar wenn A unterschreibt wenn aber Person B die Zahlungen übernimmt? Danke |
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| AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung Zitat:
Zitat:
Und was ist, wenn der B urplötzlich sagt "ne, zahl ich nicht mehr"??? Auf Nummer sicher geht man, wenn der B den Vertrag unterschreibt und der A im Vertrag als Begünstigter genannt wird. Dann kann sich B nicht gegen die Zahlung wehren. Ich gehe davon aus, dass das Fitnessstudio das auch gerne mitmacht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung Zitat:
Hallo und danke für die Antwort. Ja, diese Idee hatten A und B auch schon, aber der Fitnessclub stellt sich da queer. Gut, also A würde keine Probleme bekommen wenn A immer zahlt?! Sind Sie sich da ganz sicher das A keine Probleme bekommt? |
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| AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung eben gefunden "Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, erklärt dadurch schlüssig, dass er auch in der Lage ist, diese zu bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, täuscht er seinen Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit und begeht einen sogenannten Eingehungsbetrug. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und zum Beispiel bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat." |
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| AW: Vertragsabschluss nach eidesstaatlicher Versicherung Zitat:
Solange A zahlt, gibt es kein Problem. Zahlt er nicht, hat er ein wesentlich größeres Problem als ein "Normalbürger", weil er ja von seiner finanziellen Schieflage wusste. Die "Folge einer Strafbarkeit trotz eV" wäre, dass jemand, der eine eV abgegeben hat, nie mehr einen Vertrag abschließen könnte. Nur ein Beispiel: ein Schuldner gibt die eV ab und gewinnt am nächsten Tag eine Million im Lotto. Und? Darf er das Geld nicht ausgeben? Ich würde trotzdem dazu raten, dass sich A von einem Konstrukt fernhält, in dem er einen Vertrag in der Hoffnung abschließt, der B würde schon zahlen! Lieber Studio wechseln!
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