Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung der Verjährungsfrist für strittige Forderungen innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Verlängerung der Verjährungsfrist für strittige Forderungen Angenommen Person A beauftragt 2007 die Bauunternehmung B mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Im Herbst 2008 wird das Haus abgenommen. In einem hypothetischen Mängelprotokoll werden offene Punkte und Mängel festhehalten, eine Beseitigung / Fertigstellung selbiger wird vereinbart, die Frist beträgt 4 Wochen. Die Abschlussrechnung wird bis auf einen Betrag bezahlt, der zur Beseitigung der offenen Punkte / Mängel notwendig ist. Einige Tage nach Abnahme meldet B Insolvenz an. Als Insolvenzverwalter wird C bestellt. Nach einigen Wochen wird A von C aufgefordert die Forderungen geltend zu machen. A holt Kostenvoranschläge von Handwerkern ein und schickt diese zusammen mit einer Kopie des Abnahmeprotokolls an C. Mehr als 3 Jahre später und somit kurz vor Verjährung der strittigen Ansprüche erhält A erneut Post von C mit der Aufforderung innerhalb von 2 Werktagen (angenommen das Schreiben geht am 23.12. ein, die Frist zur Abgabe der Erklärung läuft am 28.12. ab) eine Erklärung zu unterzeichnen, wonach A zustimmt die Verjährungsfrist für die strittigen Ansprüche um 6 Monate zu verlängern. Für den Fall dass A die Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt droht C mit kurzfristier Einleitung gerichtlicher Schritte. Lt. C seien diese Schritte vor dem Hintergrund der Ansprüche von A an C "nicht zielführend", da sie die Möglichkeiten zur Findung einer einvernehmlichen Lösung einschränken. Nehmen wir jetzt noch an A kann seinen Rechtsbeistand aufgrund der Feiertage nicht erreichen. Wie sollte A sich am Sinnvollsten verhalten? Versucht C den A durch Setzung der extrem kurzen Frist unter Druck zu setzen um die mglweise für A nachteilige Erklärung zu erhalten? Welche rechtlichen Folgen hätte es, falls das Schreiben von C den A nicht rechtzeitig oder nicht erreicht? Was passiert wenn C Ihre Forderungen vor Jahresende gerichtlich geltend macht, der A seine Gegenansprüche jedoch nicht? Wird die Verjährung für die Ansprüche von C gehemmt, die Ansprüche von A hingegen verjähren? Wäre toll wenn ich trotz der stressigen Tage noch einige Antworten bekäme, da ich ansonsten Gefahr laufe über Weihnachten an diesem hypothetischen Fall zu grübeln und gar nicht zum feiern komme... Ein Frohes Fest für alle! |
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