Dies ist eine Diskussion zu Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Allerdings bezieht X ALG II und kann einen Betrag von 100 Euro nicht mal ebenso zahlen. Er würde daher eine Ratenzahlung anbieten wollen. Sind 5-10 Euro ausreichend. Oder ist es möglich selbst einen Vergleich zu verhandlent. Also z.B., dass er die Hälfte des Betrags sofort zahlt und damit ist es erldigt? |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Es kommt auf den Gläubiger an. Nur ein Angebot/Rücksprache an/mit diesen kann Klärung bringen. Möglich ist eine solcher außergerichtlicher Vergleich immer! |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Ich frage mich, warum die Fahrschule diesen Vergleich eingehen sollte?
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Zitat:
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Naja, wenn mir jemand 100€ schuldet, dann will ich nicht nur 50€ von ihm haben, sondern 100€ und deswegen frage ich mich, warum die Fahrschule diesen Vergleich eingehen sollte? Es steht da ja nix von Insolvenz, sondern lediglich HartzIV und warum sollte man einem HartzIV Empfänger denn grundlos 50% seiner Schulden erlassen?
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Habe ein Detail nicht erwähnt. X hat schon einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, nach welchem er abzahlt. Momenta wegen ALGII ist dieser ausgesetzt. Die Forderung der Fahrschule ist nicht enthalten, da diese erst viel später aufkam. |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Naja, einen rechtlichen Anspruch auf Erlass dieser Schulden hat X nicht. Daher Kann nur ein Gespräch mit der Fahrschule etwas bringen. |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Die Unterstützung von Bedürftigen ist Sache des Staats, nicht der einzelnen Bürger oder Unternehmer. Hartz IV ist kein Zuckerschlecken, ganz klar, aber auf der anderen Seite gibt es etliche Vergünstigungen, für die selbst Geringverdiener mit etwas mehr als Hartz IV den vollen Preis zahlen müssen, und eben auch Zuschüsse für bestimmte außergewöhnliche oder förderungswürdige Ausgaben, z.B. wegen Wiedereingliederung. Man darf auch mal kritisch hinterfragen, warum jemand eine Leistung in Anspruch nimmt, wenn er eh schon Schulden hat. Zumindest lese ich das so (erst Schuldenbereinigungsplan, dann Fahrschulforderung). Es ist dann nicht einzusehen, dass der Fahrschulinhaber der Dumme ist und auf einen Teil seiner Forderung verzichten soll. Daher kann ein ernstgemeinter Vorschlag nur auf Ratenzahlung lauten, nicht aber auf Teilerlass. Man sollte auch bedenken, dass bei einem evtl. Mahnbescheid oder Zahlungsklage der Betroffene ernsthaft Ärger bekommen kann. Von daher sollte X dies schnellstens klären, aber nicht mit überzogenen Vorstellungen kommen. |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Ich sehe diesen speziellen Fall außerhalb der Gerichtsbarkeit. Auch die Fragen des TE beziehen sich nicht auf rechtliche Möglichkeiten. Daher verstehe ich nicht, warum plötzlich eine Diskussion über HartzIV-Empfänger angestoßen wird, der im übrigen Alg 2 erhält. Ohne Vorbehalte oder gar Vorurteile gesehen, handelt es sich doch um einen ganz normalen Fall von Verschuldung, durch eine missliche Lage. Es geht doch nur darum, ob X in seiner finanziellen Notlage selbst einen Vergleich oder Ratenzahlung aushandeln könnte. Und dagegen spricht m.E. überhaupt nichts. |
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| AW: Vergleich für Kleinbetrag selbst aushandeln Zitat:
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