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Verbraucherinsolvenz: Gläubiger meldet sich zu spät?

Dies ist eine Diskussion zu Verbraucherinsolvenz: Gläubiger meldet sich zu spät? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 12:14
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Verbraucherinsolvenz: Gläubiger meldet sich zu spät?

Hallo zusammen, ich arbeite mich gerade ins Verbraucherinsolvenzrecht ein und bin mir bei folgendem fiktivem Sachverhalt sehr unschlüssig:

Person A hat im Jahr 2000 einen Kredit bei Bank B aufgenommen, für den Person C gesamtschuldnerisch mithaftet. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen bis zum Jahr 2006 ausschließlich durch Person A.

Im Jahr 2005 wird für Person C ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, bei dem Bank B nicht auf der Gläubigerliste erscheint. Bank B meldet sich auch nicht nach Veröffentlichung der Insolvenzbekanntmachung.

Im Jahr 2007 stellt A die Zahlungen an die Bank ein. Die Bank kündigt den Kredit und versucht nun, die Summe von Person C einzufordern.

Kann die Bank B die Zahlung direkt von C fordern oder muss sie sich an den Insolvenzverwalter wenden?
Gilt eine eventuelle Restschuldbefreiung am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens auch für die Restschuld von C an dem Kredit?

Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis!
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Alt 23.03.2011, 20:59
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AW: Verbraucherinsolvenz: Gläubiger meldet sich zu spät?

hat B seine Bürgschaftsverbindlichkeit dem Insoverwalter angegeben? Dann wäre die Bank als mögliche Gläubigerin involviert gewesen. Dunkel ist also der Rede Sinn.
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Stichworte
gesamtschuldnerisch, kredit, verbraucherinsolvenz

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