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Unterhalt- pfändbares Einkommen

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt- pfändbares Einkommen innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 13.07.2010, 09:38
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Unterhalt- pfändbares Einkommen

Hallo,

zum fiktiven Fall:

Ein Ehepaar trennt sich nach 10jähriger Ehe. Sie haben ein gemeinsames minderjähriges Kind. Die Mutter hat auch noch ein minderjähriges Kind aus ihrer ersten Ehe. Da der Mann in der Zeit der Ehe kein eigenes Konto hatte liefen alle Zahlungen wie Einkommen auf die Konten der Frau. Der Mann war überall bevollmächtigt. Kurz vor der Trennung wurden von dem Mann noch sämtliche Konten komplett abgeräumt. Da die Mutter wegen der Betreuung der minderjährigen Kinder nicht Vollzeit Berufstätig sein kann, ist sie nicht in der Lage die Konten auszugleichen, und musste somit Insolvenz beantragen. Die Mutter hat noch Anspruch auf Trennungsunterhalt, sowie die Kinder auf Kindesunterhalt. Durch ein Gerichtsurteil wurde der Nochmann zu Unterhaltszahlungen von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt verurteilt. Nun wurde die Insolvenz eröffnet, und es gibt einen bestimmten Betrag der nicht pfändbar ist.

Nun die Frage: Die Mutter hat noch einen Trennungsunterhaltsrückstand von cirka 6000 Euro, sowie einen Kindersunterhaltsrückstand von cirka 1800 Euro der ihr zusteht. Wenn sie diesen vom Nochmann bezahlt bekommt, wird dieser sofort gepfändet, obwohl es sich hier um rückständigen Unterhalt handelt.
Danke für die Antworten
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