Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Handlung nachträglich angemeldet innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Unerlaubte Handlung nachträglich angemeldet Folgender Fall beschäftigt mich. Leider kenne ich mich im Insolvenzrecht nicht so aus, wer kann mir da helfen? A leiht sich von B Geld. Es wird ein Darlehnsvertrag zwischen A und B geschlossen, in dem verabredet wird, dass die geliehene Summe in Raten zurück gezahlt wird. Das Geld wurde geliehen für eine neue Heizungsanlage in einem Haus, welches A sich grade kauft. A zahlt das Darlehn 3 Jahre lang zurück, dann wird die restliche Summe durch B umgeschuldet in einen neuen Darlehnsvertrag (günstigere Zinsen). Nachdem A insgesamt 4 Jahre regelmäßig seine Raten bezahlt hat, ist er Zahlungsunfähig und geht in die Verbraucherinsolvenz. Die restliche Darlehnssumme von B wird bei A in die Gläubigerliste eingetragen. Nach dem Abschluss des Inso-Verfahrens befindet sich A in der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung ist angekündigt. Im 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode meldet sich B beim AG und beantragtA die Restschuldbefreiung zu versagen, da er eine unerlaubte Handlung begangen haben soll. B begründet das damit, dass A ihm vor 10 Jahren als das Darlehn aufgenommen wurde versprochen hätte, er würde das Geld vorzeitig (angeblich aus einer Versicherungssumme die 1 Jahr nach Darlehnsaufnahme fällig war) komplett zurückzahlen. Dieses hätte er "betrügerisch" (4 Jahre vor der Inso und 3 Jahre bevor B den Darlehnvertrag wegen günstigerer Zinsen umgeschuldet hat) nicht getan und somit eine unerlaubte Handlung begangen. Ebenso gibt B an, dass A ihm einen anderen Grund für die Darlehnsaufnahme genannt hätte (zum Beispiel den Kauf einer Küche anstatt einer Heizungsanlage). Im Darlehnsvertrag steht als Darlehnsgrund "zur Unterstützung des A". A ist sich keiner unerlaubten Handlung bewußt, er hat auch bei Darlehnsaufnahme nie von einer Küche oder einer vorzeitigen Rückzahlung gesprochen, hat den Kredit von B 4 Jahre lang regelmäßig bedient bevor er zahlungsunfähig wurde. Nun erhält A vom AG einen Beschluss zur festlegung des schriftlichen Termines. Wie geht A nun weiter vor um seine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden? Widerspruch einlegen gegen den Antrag von B dürfte klar sein - was muss/sollte in diesen Widerspruch rein (einfaches Abstreiten des angeblichen "Betruges" oder incl. ausführlicher Begründung/Schilderung seiner Sicht)? Nach dem Widerspruch: Was geschieht im Anschluss? Für A günstiger Fall, dass B es nicht weiter verfolgt, wenn B weiterhin behauptet, dass A ihm "betrügerisch" den Kredit "abgeschwatzt" hätte, was folgt dann? Wäre Euch sehr dankbar für Antworten. |
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