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Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet

Dies ist eine Diskussion zu Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 14.05.2011, 12:21
rad rad ist offline
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Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet

Ende April wird eine Wohnung Zwangsversteigert. Der Rechtspfleger belehrte: nach dem Zuschlag werden keine Belastungen auf dem Käufer AAA übergehen.
Anfang Mai der gleiche Rechtspfleger erlässt ein Beschluss, dass

"In der Zwangsversteigerungsache... Eigentümer (neue Eigentümmer AAA) wird auf Antrag der Bank...wird der o.G Grundbesitz gem §94 ZVG in gerichtliche Verwaltung grnommen, bis die Zahlung oder Hinterlegung des zur Befriedigung des Antragsstellers notwendigen Betrag erfolgt ist (§94 Abs.1 ZVG)"
"Ersteher wird durch dieser Sicherheitverwaltung die Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes und der mietversteigerten Gegenstände einschliesslich der Verfügung über die Miet und Pachtzinsforderungen vom Zuschlag entzogen. Als Verwalter wird RA ZZZ bestellt."

Gleichzeitig schreibt der Verwalter ZZZ den Mieter an und verlangt von ihm den Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, fordert Ihn an die Miete an ZZZ zu zahlen. Weiter schreibt "In diesem Zusammenhang findet am /Datum/ (in 3 Tagen seit erhalt des Schreibens) durch meinen Mitarbeiter Herrn XXX die Inbesitznahme des Objektes statt. Dabei erfolgt eine Besichtigung der von Ihnen bewohnten Räume."

1. Muss der Mieter auf dieses Schreiben reagieren?
2. Was hat der Käufer falsch gemacht? Kann er das bereits überwiesene Geld für die "unbelastet" gekaufte Wohnung vom Gericht zurück fordern?
3. Warum muss der Käufer Schulden des Vorbesitzers tragen?
4. Ist der Mieter verpflichtet den Herr XXX rein zulassen?
5. Bei der Zwangsversteigerung teilte der Rechtspfleger mit dass die Immobilie ab Zuschlag an gehört den Ersteher. Der Herr ZZZ schreibt jedoch an den Mieter "Mit dem Zuschlagbeschluss ist der Ersteher jedoch noch nicht rechtskräftiger Eigentümer, auch wenn vielle Ersteher dieser Meinung sind und bereits unmittelbar nach der Zwangsversteigerung auf Mieter zukommen sowie die Miete einfordern." Was ist nun bitte richtig. Wer ist der neue Eigentümmer und ab wann?
6. Was hat der Ersteher bitte mit Problemen des Vorbesitzers zu tun, Wie soll der sich verhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 15:57
rad rad ist offline
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AW: Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet

Zitat:
3. Da es sehr wahrscheinlich um hypothekengesicherte Schulden handelt, hat der Ersteher die quasi mitgesteigert. Hier ist der Sachverhalt aber etwas zu dünn.
Zitat:
Der Rechtspfleger belehrte: nach dem Zuschlag werden keine Belastungen auf dem Käufer AAA übergehen.
Warum hat der Rechtspfleger das gesagt? Das war während der Versteigerung.
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