Dies ist eine Diskussion zu Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet innerhalb des Forums Insolvenzrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet Anfang Mai der gleiche Rechtspfleger erlässt ein Beschluss, dass "In der Zwangsversteigerungsache... Eigentümer (neue Eigentümmer AAA) wird auf Antrag der Bank...wird der o.G Grundbesitz gem §94 ZVG in gerichtliche Verwaltung grnommen, bis die Zahlung oder Hinterlegung des zur Befriedigung des Antragsstellers notwendigen Betrag erfolgt ist (§94 Abs.1 ZVG)" "Ersteher wird durch dieser Sicherheitverwaltung die Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes und der mietversteigerten Gegenstände einschliesslich der Verfügung über die Miet und Pachtzinsforderungen vom Zuschlag entzogen. Als Verwalter wird RA ZZZ bestellt." Gleichzeitig schreibt der Verwalter ZZZ den Mieter an und verlangt von ihm den Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, fordert Ihn an die Miete an ZZZ zu zahlen. Weiter schreibt "In diesem Zusammenhang findet am /Datum/ (in 3 Tagen seit erhalt des Schreibens) durch meinen Mitarbeiter Herrn XXX die Inbesitznahme des Objektes statt. Dabei erfolgt eine Besichtigung der von Ihnen bewohnten Räume." 1. Muss der Mieter auf dieses Schreiben reagieren? 2. Was hat der Käufer falsch gemacht? Kann er das bereits überwiesene Geld für die "unbelastet" gekaufte Wohnung vom Gericht zurück fordern? 3. Warum muss der Käufer Schulden des Vorbesitzers tragen? 4. Ist der Mieter verpflichtet den Herr XXX rein zulassen? 5. Bei der Zwangsversteigerung teilte der Rechtspfleger mit dass die Immobilie ab Zuschlag an gehört den Ersteher. Der Herr ZZZ schreibt jedoch an den Mieter "Mit dem Zuschlagbeschluss ist der Ersteher jedoch noch nicht rechtskräftiger Eigentümer, auch wenn vielle Ersteher dieser Meinung sind und bereits unmittelbar nach der Zwangsversteigerung auf Mieter zukommen sowie die Miete einfordern." Was ist nun bitte richtig. Wer ist der neue Eigentümmer und ab wann? 6. Was hat der Ersteher bitte mit Problemen des Vorbesitzers zu tun, Wie soll der sich verhalten? |
| |||
| AW: Unbelastete Wohnung in derZwangsversteigerung jetzt belastet Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ohne Not selbst belastet | Betäubungsmittelrecht | 17.02.2009 07:48 |
| Ex-Partner noch 1 1/2 Jahre in gemeinsamer Wohnung+fordert jetzt Beteiligung an Miete | Mietrecht | 18.09.2007 12:20 |
| Was Beschäftigte in Deutschland belastet | Nachrichten: Wissenschaft | 15.08.2007 10:00 |
| versehentlich selbst belastet | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.03.2006 17:56 |
| 2Fam-Haus, 1 Wohnung leer - zahlen wir ges. Nebenk. jetzt allein? | Mietrecht | 09.03.2004 18:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios