Dies ist eine Diskussion zu Steuerrückzahlung bei gemeinsamer Veranlagung beim Insolvenzverwalter anmeldepflichtig? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Steuerrückzahlung bei gemeinsamer Veranlagung beim Insolvenzverwalter anmeldepflichtig? Folgender (fiktiver) Fall: Ein seit drei Jahren verheiratetes Ehepaar. ER seit mehreren Jahren in (Verbraucher-)Insolvenz. SIE davon völlig unbetroffen. Seine Schulden resultieren zum Großteil aus Steuerschulden. Daher wurde bei einer früheren Steuererklärung (vor der Hochzeit) sein Guthaben direkt verrechnet [hat ER natürlich sofort dem Insolvenzverwalter (IV) gemeldet]. Seit der Hochzeit entscheiden sich beide für die gemeinsame Veranlagung. Bei der ersten gemeinsamen Steuererklärung wurde auch auf die Besonderheit mit der Insolvenz hingewiesen und das Finanzamt (FA) erstattete dann auch für SIE den entsprechenden Anteil. In diesem Jahr erhält unser Pärchen nun wiederum eine Rückerstatung. Es ist jedoch nun nicht dezidiert aufgeschlüsselt wer wieviel bekommt bzw. ob das Guthaben nur für SIE oder auch für IHN berücksichtigt ist. Sagen wir mal, wenn man die bezahlten Steuern in Prozent ausrechnet, hat ER ca. 60% und SIE ca. 40% bezahlt. Müsste dann logischerweise in diesem Beispielfall auch die erhaltene Summe beim IV angemeldet werden und würde auch wiederum 60 zu 40 aufgeteilt? Sprich: Bei einer Rückerstattung von beispielsweise €2.000,- würde ER €1.200,- an den IV abtreten müssen und für SIE können anteilig €800,- behalten werden? Oder könnte man davon ausgehen, dass das FA bereits den "Insolvenz-Anteil" des Mannes berücksichtigt hat (immerhin ist das FA ja der größte Gläubiger) und unser Beispiel-Pärchen die komplette Summe behalten darf? Unabhängig davon: Ist eine Meldung dieses Geldbetrages an den IV unumgänglich, da ER sonst seine Restschuldbefreiung gefährdet? Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Steuerrückzahlung bei gemeinsamer Veranlagung beim Insolvenzverwalter anmeldepflichtig? Hallo. Ich glaube, da ist etwas mißverstanden worden. Also: ER befindet sich noch im Insolvenzverfahren. Die Restschuldbefreiung steht also noch aus. Wie sieht es denn dann aus? Grüße. |
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