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Sparbuch Kinder

Dies ist eine Diskussion zu Sparbuch Kinder innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 15:39
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Sparbuch Kinder

Es ist ja so, dass bei einer Kontopfändung die Sparbücher der Kinder nicht heran gezogen werden. Ist es bei einer Verbraucherinsolvenz genauso oder werden hier die Guthaben der Kinder auf den Sparbüchern angetastet?

Danke für die Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 16:21
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AW: Sparbuch Kinder

nein, wird nicht angetastet.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 16:56
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AW: Sparbuch Kinder

Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 17:11
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AW: Sparbuch Kinder

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein, wird nicht angetastet.
diese Auskunft ist so pauschal nicht richtig
Zitat:
BGH X ZR 264/02

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will.

BGH, Urt. v. 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - OLG Hamm, LG Münster
http://www.urteile-im-internet.de/ar...ZR-264-02.html
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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