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Sicherstellung in der Insovenz

Dies ist eine Diskussion zu Sicherstellung in der Insovenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 03.09.2011, 06:53
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Sicherstellung in der Insovenz

Hallo Zusammen,
Nach der Eröffnung der Insolvenz wird ein zweitwagen der noch in der Finanzierung ist durch den Insolvenzverwalter zur Verwertung sichergestellt.
Da es scheinbar Probleme mit der finanzierenden Bank gibt, wird das Auto weder abgemeldet noch akzeptiert die Versicherung des Fahrzeuges meine Kündigung da die Karre ja nicht abgemeldet wurde.
Nun soll ich die Versicherung und die Steuer für das Fahrzeug weiter zahlen.
Was kann man(n) machen damit das Fahrzeug abgemeldet wird. Ich hab schon überlegt die Versicherung nicht zu zahlen, damit das fahrzeug von dieser Seite aus abgemeldet wird.
Kann mir jemand helfen, was kann ich tuen.
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Alt 12.09.2011, 19:22
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AW: Sicherstellung in der Insovenz

Nach der Verfahrenseröffnung geht die sämtliche Verfügungsgewalt des Vermögens des Schuldners auf den Inso-Verwalter über. Er muss dann auch für alle weitere Kosten des Wagens aufkommen. Es sind dann Masseverbindlichkeiten des Verfahrens. Der Schuldner kann dann nur noch gut mitarbeiten, aber der Verwalter nur noch wirksame Erklärungen abgeben.
Falls der Verwalter das Auto aus der Masse freigibt, müsste der Schuldner auch wieder zahlen, aber bis dahin zahlt der Verwalter aus der Masse.
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