Dies ist eine Diskussion zu SCHUFAeinträge bleiben trotz abgeschlossenem Inso innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| SCHUFAeinträge bleiben trotz abgeschlossenem Inso folgende fiktive Situation: Eine Person hat nach sieben Jahren erfolgreich das Insolvenzverfahren durchlaufen und die Restschuldbefreiung wurde vom Gericht erteilt. Bei Beantragung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung, wurde der Person mitgeteilt, dass nach erfolgreichem Abschluß die SCHUFAeinträge (auf Antrag dort) gelöscht werden. Nun werden aber (nach tel. Auskunft des Amtsgerichts) die dortigen Einträge NICHT, oder erst nach Ablauf von weiteren drei Jahren gelöscht, da sich die SCHUFA weigert und sich auf ihre (hauseigenen) AGB beruft. Ist das rechtens? Steht eine Privatfirma (oder deren Interessen, geschützt durch die eigenen AGB) hier über dem Gesetzt? Und muß (oder kann) obige Person möglicherweise die SCHUFA (und evtl. ähnliche Firmen) vor einem Verwaltungsgericht(???) verklagen um die Löschung der Daten zu erzwingen? Für ausführliche Antw. bedanke ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt herzlich und bitte um Nachsicht, sollte meine Formulierung nicht immer der der Rechtswissenschaften entsprechen. Mit bestem Gruß Diesel |
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| AW: SCHUFAeinträge bleiben trotz abgeschlossenem Inso Zitat:
Die AGB der SCHUFA wurden NICHT zuvor von obiger Person akzeptiert. Die Einträge bei der SCHUFA kommen ja nicht durch den dort gelisteten Schuldner zustande, sondern durch die von Gläubigern gemachten Angaben, die dann von der SCHUFA eingetragen, verwaltet und auf Anfrage an Dritte weiter gegeben werden. Der dort eingetragene fiktive SCHULDNER hat demnach die AGB nie anerkannt, zumal der Eintrag seiner Person bei der SCHUFA ja durch eine dritte Person zustande kam. Bleibt also die Frage: Ist es rechtens, dass die SCHUFA sich weigert diese Einträge nach erteilter Restschuldbefreiung zu löschen ??? Stehen in diesem fiktivem Fall die AGB einer komerziell ausgerichteten Firma über dem Gesetzestext, denn mit dem Augenblick der Erteilung der Restschuldbefreiung, ist der Schuldner (vor dem Gesetz) seiner Schulden entbunden und somit (wenn ich das richtig verstehe) ofiziell als "schuldenfrei" zu betrachten. Mit bestem Gruß Diesel |
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| AW: SCHUFAeinträge bleiben trotz abgeschlossenem Inso Sehr interessante Frage, die sicher seeeeehhhr viele betrifft. Ich hab da von der Verbraucherzentrale folgendes gefunden: "Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht. Zwar muß die SCHUFA die Daten nach Ablauf der Fristen löschen, doch sollten Sie das vorsichtshalber kontrollieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben. " Stellt sich nun noch die Frage, ob und wann das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat Und mit welchem Recht überhaupt alle Daten soooo lange nach der "Erledigung " bei der SCHUFA noch gespeichert sind. |
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